Liebe Community,
wir haben für den im Frühjahr ausgeschiedenen Mitarbeiter eines Mandanten eine Anfang August gezahlte Abfindung SV-frei abgerechnet. Wir haben die Abrechnung vorgezogen, um sofort die korrigierte Arbeitsbescheinigung (BEA) mit den korrekten Werten erstellen und übermitteln zu können. Wir haben (Lohn und Gehalt) dann schon alle verfügbaren Daten gesendet (Mandantenebene / Daten senden), also nicht nur die Arbeitsbescheinigung, sondern auch schon Lohnsteuerbescheinigung und Lohnsteuerkarte.
Nun meine Frage (das Dokument https://apps.datev.de/help-center/documents/9225690 ) habe ich bereits gelesen):
Gibt es irgend einen Grund, der dafür spricht, mit der Lohnabrechnung der übrigen Mitarbeiter Ende des Monats eine Wiederholungsabrechnung durchzuführen, obwohl sich bei dem ausgeschiedenen Mitarbeiter keine Änderungen mehr ergeben werden? Wir tendieren dazu, den Haken "Keine Wiederholungsabrechnung durchführen" zu setzen, sind uns aber nicht ganz sicher. Würde bei Wiederholungsabrechnung (ohne geänderte Werte) ggf. trotzdem eine neue Lohnsteuerbescheinigung erzeugt?
Also zusammengefasst, was ist der beste Workflow im Zusammenspiel von einzelner vorgezogener Abrechnung und Monatsabschluss?
Vielen Dank vorab für ein Feedback.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Electro schrieb:Liebe Community,
............... obwohl sich bei dem ausgeschiedenen Mitarbeiter keine Änderungen mehr ergeben werden? Wir tendieren dazu, den Haken "Keine Wiederholungsabrechnung durchführen" zu setzen, sind uns aber nicht ganz sicher. Würde bei Wiederholungsabrechnung (ohne geänderte Werte) ggf. trotzdem eine neue Lohnsteuerbescheinigung erzeugt?
Ohne inhaltliche Änderung wird auch bei einer Wiederholung keine neue U1-, SV-, LSt-Auswertung, etc. erzeugt.
Wir setzen den Haken aber auch fast immer.
Bei der elektronischen Lohnüberweisung ist allerdings zu überlegen, alle zu wiederholen, damit nur eine SEPA-Zahlung freizugeben ist.
Vielen herzlichen Dank, insbesondere auch zum Hinweis betr. Zahlungsverkehr!