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Wiederabrechnung, AAG-Antrag (Vormonat)

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letzte Antwort am 07.03.2025 15:09:36 von Hötker
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Hötker
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Guten Abend,

da ich mit meinem Latein gerade am Ende bin, hoffe ich hier auf Hilfe und würde mich über jede Rückmeldung freuen.

 

Wir nutzen in der Kanzlei LODAS. Bei einem Mandanten gibt es zwei Abrechnungsgruppen. Der Januar 2025 ist für beide Abrechnungsgruppen abgeschlossen. Im Februar 2025 ist die erste Gruppe gelaufen. Dabei musste ich für einen Mitarbeiter eine Korrektur für den Januar vornehmen - die Info kam leider verspätet.

 

Jetzt teilt mir der Mandant mit, dass es bei genau diesem Mitarbeiter im Januar 2025 noch eine Fehlzeit gab. Die habe ich nachgetragen. Bei der Probeabrechnung über "Wiederabrechnung einzelne PNR", Bewegungsdaten 02/2025 wird mir aber kein AAG-Antrag angezeigt. 

Stelle ich die Bewegungsdaten auf 01/2025, bekomme ich die Meldung, dass schon eine Erstabrechnung für 02/2025 existiert. 

 

Der AAG-Antrag wurde noch nicht gestellt; das hab ich über die Auswertungen geprüft. Ich würde mich wirklich freuen, wenn jemand einen Lösungsansatz für mich hätte, damit ich diesen AAG-Antrag hinkriege...😞

lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
135 Mal angesehen

Hallo @Hötker ,

 

nur mal kurz so in´s Blaue geschossen, meine erste Idee zu Ihrer Frage:

 

Hilft Ihnen das Dokument 1038281Korrektur Steuerabzüge 2025 - Hintergrund - DATEV Hilfe-Center unter Punkt 3.1.1 weiter? Durch die nachträgliche Einführung des PAP sind EEL-Meldungen und AAG-Meldungen etwas genauer zu prüfen; ggf. "den Haken rausnehmen" und mit Wert 1 / BS 96 eine NB auf 01/2025 anschieben?

 

Viel Erfolg und viele Grüße

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 5
104 Mal angesehen

Hallo,

 

erhalten Sie denn im Fehler- und Hinweisprotokoll eine entsprechende Programm-Meldung dazu?


Wenn der Arbeitnehmer zur 2. Abrechnungsgruppe gehört, kann der AAG-Antrag nur mit einer Erstabrechnung 2. Gruppe für 02/25 erstellt werden.


Gerne können Sie uns auch über einen anderen Service-Kanal kontaktieren, dann sehen wir uns den Sachverhalt einmal genauer an.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
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Eine Wiederabrechnung für den Januar kann nur erfolgen, solange nicht schon eine Abrechnung für den Februar erfolgt ist. Der Antrag kann aber einfach mit der nächsten regulären Abrechnung erstellt werden. Etwaige Bewegungsdaten korrigieren über die Nachberechnungsreiter bei den Bewegungsdaten.  

 

Gehört der MA zur 1. Abrechnungsgruppe? Dann kann eine "Wiederabrechnung einzelne PNR" für den Februar erfolgen.

 

Gehört der MA zur 2. Abrechnungsgruppe? Dann läuft es mit der Abrechnung der 2. Gruppe als NB.

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Hötker
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Ich weiß noch nicht, woran es liegt, aber der AAG-Antrag ist jetzt durch! 😊

Sehen kann ich ihn allerdings aktuell nur über DATEV Unternehmen online.

 

Das Problem schaue ich mir nachher an. Erst mal aber mal Danke für die hilfreichen Antworten.

 

Freundliche Grüße

Hoetker

 

 

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letzte Antwort am 07.03.2025 15:09:36 von Hötker
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