Hallo zusammen,
ich rechne gerade bei einem Unternehmen mit Versorgungsempfängern (Pensionszusage) das Gehalt über LODAS ab.
Bei Versorgungsempfängern ohne Mehrfachbezug wird der KV-Freibetrag ab Januar 2020 korrigiert, bei VE mit Mehrfachbezug wird dieser Freibetrag nicht berücksichtigt.
Werden die Krankenkassen diese Beiträge im nächsten Jahr bei den jeweiligen Arbeitgebern (Mehrfachbezug) rückwirkend melden und den KV-Freibetrag nach Höhe des Bezuges aufteilen?
Über eine Info würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Corinna Ulber
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn der Arbeitnehmer einen Mehrfachbezug erhält, werden bei Teilnahme am maschinellen Zahlstellenmeldeverfahren diese Angaben automatisch durch die Krankenkasse über das Rückmeldeverfahren eingespielt.
Wenn der Versorgungsbezug die Geringbeziehergrenze übersteigt, fallen Beiträge an. Dies wird mit einer automatischen Nachberechnung korrigiert.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
die Nachberechnung der KV-Beiträge erfolgt nach der Rückmeldung der Krankenkasse im nächsten Kalenderjahr, wie bei den "normalen" Arbeitnehmern mit Mehrfachbeschäftigung.
Ist das richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Ulber
Frau Ulber,
ja genau. 🙂