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Wertguthaben nach Systemwechsel

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letzte Antwort am 07.01.2025 08:13:27 von Astrid_Preuß
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lolebommel
Beginner
Offline Online
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Hallo zusammen, 

 

ich übernehme zum 01.01.2025 eine Lohnabrechnung in Lohn und Gehalt, die vorher mit Adisson abgerechnet wurde. 

Hierzu habe ich zwei Fragen: 

1) Mehrere Mitarbeiter wandeln einen Teil Ihres Gehalts um und zahlen es in ein Wertguthabenkonto ein.

Sind hier die folgenden Angaben für die Vortragswerte ausreichend? :

unter Sozialversicherung / Wertguthaben/Allgemeine Angaben/ den Beginn der Wertguthabenbildung erfassen 

und unter Angaben bei Vorbeschäftigung die entsprechenden Felder ausfüllen

Oder muss ich noch weitere Daten erfassen? 

 

2) Eine Mitarbeiterin ist seit 01/2023 in Freistellung und baut bis 11/2025 ihr Wertguthaben ab. 

Reicht es aus, unter Sozialversicherung / Wertguthaben/Allgemeine Angaben Beginn und Ende der Freistellung und unter Angaben bei Vorbeschäftigung die entsprechenden Daten zu erfassen? 

Welche Lohnart kann ich verwenden? 

 

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung. 

 

Viele Grüße 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo,

 

zu Ihrer ersten Frage:

 

Ja, das ist korrekt. Beachten Sie bitte, dass Sie als Beginn für die Wertguthabenbildung den tatsächlichen Beginn in der Vergangenheit erfassen.

 

Als Gültigkeitsdatum für die Vortragswerte erfassen Sie den Monat vor der Übernahme des Lohns.

 

 

Zu Ihrer zweiten Frage:

 

Ja, das reicht aus. Sie benötigen keine gesonderte Abbaulohnart während der Freistellungsphase. Lohn und Gehalt baut das Wertguthaben automatisch anhand des abgerechneten SV-Gesamtbruttos ab.

 

 

Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

 

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.01.2025 08:13:27 von Astrid_Preuß
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