Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter welcher sich seit 10/24 in Altersteilzeit in der Aktivphase befindet.
Mit der Abrechnung 03/25 (wir rechnen immer zum 15. des Folgemonats ab) wird Urlaubsgeld ausgezahlt.
Nun bekomme ich folgenden Fehler im Fehler- u. Hinweisprotokoll:
Wertguthaben: Für den AN wurde im Zeitraum Januar bis März ein Einmalbezug abgerechnet, der aufgrund der Märzklausel sv-rechtlich dem Vorjahr zuzuordnen ist. Die im Dezember des Vorjahres mit dem rechtlichen Wertguthaben abgeglichene SV-Luft wird vom Programm nicht automatisch korrigiert. Bitte wiederholen Sie die Abrechnung. Rechnen Sie dabei den Einmalbezug nicht als Märzklausel im aktuellen Monat ab, sondern ordnen Sie diesen dem Vorjahr zu. Führen Sie dazu eine Nachberechnung auf den Dezember des Vorjahres durch, und erfassen Sie den Einmalbezug in der Nachberechnung.
Leider ist hier kein Dokument mit einem genauen Vorgehen angegeben.
Gibt es hierzu ein Dokument in der Hilfe oder kann mir jemand genauer sagen wie ich vorgehen muss?
Vorab vielen Dank!
Das Urlaubsgeld soll mit einer Nachberechnung im Dezember abgerechnet werden.
So stehts da. Das scheint auch alles zu sein.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe das Urlaubsgeld nun in einer Nachberechnung in 12/24 erfasst.
Viele Grüße!