Guten Tag,
mir wurde von einem Arbeitnehmer eines Mandanten der Arbeitsvertrag vorgelegt in dem 20h/Woche Arbeitszeit geregelt sind, sowie die Immatrikulationsbescheinigung.
Dementsprechend habe ich die Arbeitnehmerin als Werkstudentin angemeldet.
Jetzt bemängelt sie dies, da wir keine SV-Beiträge (außer RV) für sie abführen.
Daher meine Frage: Darf ich einen Arbeitnehmer denn sv-pflichtig abrechnen, wenn er offensichtlich Werkstudent ist??
Habe hier in der Community bereits ähnliche Frage gefunden, mit Antwort "NEIN" und einem leider veralteten Link der TKK.
Vielleicht hat jemand Feedback, Infos... 🙂
Aus meiner Sicht Nein, aber wie immer im Steuerrecht hier SV -Recht
Ist der Student ggf. zwar noch immartikuliert aber schon fertig sprich Diplom- ach Nein Bachelor oder Masterthesis bereits abgeben und wartet nur noch auf das Ergebnis => kein Hauptamtlicher Student mehr , dann folgt SV Pflicht.
Hatte ich in der SV BP , Quelle war ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der SV -träger.
Vielen Dank.
Ist 2.Semester, bzw. bei Anstellung war es 1.Semester.
Daher sollte Sie noch mitten im Studium sein.
Lassen Sie sich von der Krankenkasse der Mitarbeiterin helfen. Immerhin müssen die beurteilen, ob noch ein Anspruch auf Familienversicherung bzw. eine Krankenversicherungspflicht als Student besteht.