abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Weihnachtsgeld für verstorbenen Mitarbeiter

10
letzte Antwort am 16.12.2015 12:19:20 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
claudiam
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 11
1520 Mal angesehen

Wie muss ich bei der Lohnabrechnung vorgehen, wenn ein verstorbener Mitarbeiter abgemeldet wurde und jetzt noch Weihnachtsgeld bekommt?

Das Geld geht natürlich an die Witwe.

Offline Online
Nachricht 2 von 11
597 Mal angesehen

Sterbegeld ist beitragsfrei, aber LSt-pflichtig...

LuG oder Lodas?

0 Kudos
claudiam
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 11
597 Mal angesehen

wie muss ich das bei der Abrechnung eingeben?

Bei LODAS

0 Kudos
Offline Online
Nachricht 4 von 11
597 Mal angesehen

Stammlohnart: 263

0 Kudos
claudiam
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 11
597 Mal angesehen

Der Mitarbeiter ist im Oktober verstorben, also abgemeldet.

Muss ich ihn wieder anmelden um das W-Geld unterzubringen??

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 11
597 Mal angesehen

Dies ist über die Lohnsteuermerkmale des Erben abzurechnen. Ausführlich beschrieben im Dokument 5300444 - Rechtsnachfolger - Lexikon Lohn und Personal

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 11
597 Mal angesehen

Hallo Frau Meschede,

noch eine kleine Ergänzung zu den beiden richtigen Tipps von michi und Herrn Lutz:

Die LODAS-Schlüsselung für die Abrechnung von Sterbegeld finden Sie im Dokument "Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren" unter Punkt 8.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
claudiam
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 11
597 Mal angesehen

Demnach müsste ich die Witwe anmelden?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 11
597 Mal angesehen

Hallo Frau Meschede,

Richtig. Das Sterbegeld wird über die Hinterbliebene unter einer neuen Personalnummer über deren Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
claudiam
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 11
597 Mal angesehen

Ok ,

Vielen Dank

Ohne Versicherungsnummer?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 11
597 Mal angesehen

Hallo Frau Meschede,

es müssen nur die Daten in dem von mir angegebenen Dokument erfasst werden. Alle anderen allgemeinen Personal-Stammdaten müssen nicht erfasst werden, da keine DEÜV-Meldung erstellt werden muss

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
10
letzte Antwort am 16.12.2015 12:19:20 von Wolfgang_Stein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage