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Wegfall der Beitragspflicht bei nachträglicher Statusfeststellung - Wie soll die Abrechnung erfolgen?

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letzte Antwort am 29.10.2019 16:17:13 von trigon
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hmjun
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Nachricht 1 von 10
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     Hallo, Guten Tag,

     durch die DRV Bund, Clearingstelle,  wurde mit Bescheid vom 30.09.2019, festgestellt, dass seit dem 10.07.2019 keine Versicherungspflicht aufgrund       Beschäftigung in der gesetzl. KV und RV, PV und AV besteht.

     Meine Frage:

     Wie kann ich den Mitarbeiter über Lodas berichtigen?  Versicherungsfreiheit beginnt im lfd. Monat (10.07.2019).

     Welche Meldungen sind durchzuführen?

     Kann mir jemand helfen?

     Vielen Dank.

     H. Marx

brooke
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 10
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Hallo,

per 09.07.2019 abmelden und dann neue PN mit sv-frei.

Vielleicht hat jemand noch eine andere Idee?

Gruß

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bpe
Beginner
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Nachricht 3 von 10
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Hallo,

ich würde auf den Bearbeitungsmonat Juli zurück gehen und die richtigen Werte eingeben.

Mit der Abrechnung des aktuellen Monats oder einer Wiederabrechnung des letzten abgerechneten Monats werden alle Meldungen erstellt und die Beitragsabrechnung ebenfalls rückwirkend korrigiert.

Viele Grüße!

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hmjun
Beginner
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Nachricht 4 von 10
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Hallo,

die Änderung befindet sich mitten im Monat (10.07.).

Die Versicherungsfreiheit besteht erst ab dem 10.07.2019.

Gruß

H.Marx

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 10
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Hallo,

ich würde es auch so machen. So ist die Möglichkeit gegeben immer genau nachzuvollziehen wann man was geändert hat.

Grüßle

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claudia32
Beginner
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Nachricht 6 von 10
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Hallo Herr Marx,

aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, sich zunächst mit der betreffenden Krankenkasse zu beraten. Eine rückwirkende Berichtigung führt zu verwirrenden Beitragsnachweisen mit umfangreichen Nacharbeiten. Besser ist, die Änderung erst für zukünftige Abrechnungen zu berücksichtigen und mit dem Formular "Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur KV, PV, RV u. AV aus einer Beschäftigung" die zu viel gezahlten Beitragszahlungen zurückzufordern. Die entsprechenden SV-Meldungen würde ich manuell über sv-net berichtigen.

Viele Grüße aus Berlin,

C. Ries

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brooke
Aufsteiger
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Das ist aber sehr arbeitsintensiv. Wir hatten bisher bei der Rückrechnung keine Probleme mit der KK.

Gruß

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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 10
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Hallo,

ich würde es genau so machen.

Neue PN Nummer ab 10.07.19 und dann richtig abrechnen.

Die KK bekommt korrekte Meldungen und die Beiträge werden direkt richtig berechnet.

Viele Grüße

Ruth

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community2018
Beginner
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Nachricht 9 von 10
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Guten Abend!

Genauso mit der neuen PN würde ich es auch machen!

Durch die Abmeldung zum 09.07.2019 wird alles automatisch von Datev zurückgerechnet und storniert. Ich habe keine schlechten Erfahrungen mit der KK, dass die Erstattungen nicht klappen könnten. Ein nettes Telefonat führte bisher immer zum Ziel.

Viele Grüße S.

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trigon
Einsteiger
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Nachricht 10 von 10
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Hallo Herr Marx,

wenn der AN mitten im Monat den Status wechselt, müssen Sie in auf eine neue Personal Nummer kopieren. Die erste PN mit Datum 09.10. austreten und den neuen per 10.10. eintreten lassen. Die zweite PN kannst Du dann sv-frei abrechnen.

Liebe Grüße

Sabine

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letzte Antwort am 29.10.2019 16:17:13 von trigon
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