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Wechsel beim gleichen AG von geringfügig auf Werkstudent und wieder zurück

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letzte Antwort am 22.11.2025 10:05:07 von Lohntante_123
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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
136 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ein Mandant hat eine unbefristet beschäftige Aushilfe/Student beschäftigt.

Derjenige würde  im Dezember im Weihnachtsgeschäft/Gastro mehr arbeiten und ob er für den einen Monat als Werkstudent arbeiten könnte und im Januar wieder als normale Aushilfe.  Das wurde ich gefragt. 

Ich bin jetzt nicht so richtig fündig geworden. 

Ich denke, dass es nicht geht.

Weil es derselbe Arbeitgeber ist. Vllt. wenn der geringfügige Vertrag befristet bis 30.11.2025 wäre und er für einen Monat einen Vertrag als Werkstudent bekommt. Aber das ist nicht der Fall. 

Hat vllt. jmd. eine Quelle, wo mein Bespiel erklärt wird?

 

Danke

Lohntante_123
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
126 Mal angesehen

Warum soll das nicht funktionieren?

 

Dezember Überschreitung : SV-Pflicht 

wenn nachgewiesener Werkstudent mit Max 20 Stunden . Oder sind nachgewiesene Semesterferien? : dann unbegrenzt 

 

Im Januar reduziert: Neue Schätzung für 2026 : wieder ummelden auf Minijob 

 

 

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
113 Mal angesehen

Guten Morgen,

 


@susanne1234  schrieb:

Hallo zusammen, 

 

ein Mandant hat eine unbefristet beschäftige Aushilfe/Student beschäftigt.

Derjenige würde  im Dezember im Weihnachtsgeschäft/Gastro mehr arbeiten und ob er für den einen Monat als Werkstudent arbeiten könnte und im Januar wieder als normale Aushilfe.  Das wurde ich gefragt. 

 

.....

 

Danke


wenn es der einzige Monat mit Überschreitung ist und diese nicht "extrem" (Auslegungssache) und die Jahresverdienstgrenze eingehalten ist ... warum nicht weiter als Minijob? Im Zweifel bei der KK nachfragen.

 

https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/faq-bereich/lohn/18_mehr_als_556euro_verdienen/faq_18_mehr_als_556euro_verdienen.html

 

Gruß, vw

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Lohntante_123
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
90 Mal angesehen

Stimmt, da habe ich nicht drüber nachgedacht .

 

Wenn das Entgelt im Dezember nicht mehr als das doppelt überschritten ist und die Jahresgrenze im Minijob eingehalten wird :

im Minijob belassen 

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letzte Antwort am 22.11.2025 10:05:07 von Lohntante_123
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