Hallo zusammen,
ein Mandant hat eine unbefristet beschäftige Aushilfe/Student beschäftigt.
Derjenige würde im Dezember im Weihnachtsgeschäft/Gastro mehr arbeiten und ob er für den einen Monat als Werkstudent arbeiten könnte und im Januar wieder als normale Aushilfe. Das wurde ich gefragt.
Ich bin jetzt nicht so richtig fündig geworden.
Ich denke, dass es nicht geht.
Weil es derselbe Arbeitgeber ist. Vllt. wenn der geringfügige Vertrag befristet bis 30.11.2025 wäre und er für einen Monat einen Vertrag als Werkstudent bekommt. Aber das ist nicht der Fall.
Hat vllt. jmd. eine Quelle, wo mein Bespiel erklärt wird?
Danke
Warum soll das nicht funktionieren?
Dezember Überschreitung : SV-Pflicht
wenn nachgewiesener Werkstudent mit Max 20 Stunden . Oder sind nachgewiesene Semesterferien? : dann unbegrenzt
Im Januar reduziert: Neue Schätzung für 2026 : wieder ummelden auf Minijob
Guten Morgen,
@susanne1234 schrieb:Hallo zusammen,
ein Mandant hat eine unbefristet beschäftige Aushilfe/Student beschäftigt.
Derjenige würde im Dezember im Weihnachtsgeschäft/Gastro mehr arbeiten und ob er für den einen Monat als Werkstudent arbeiten könnte und im Januar wieder als normale Aushilfe. Das wurde ich gefragt.
.....
Danke
wenn es der einzige Monat mit Überschreitung ist und diese nicht "extrem" (Auslegungssache) und die Jahresverdienstgrenze eingehalten ist ... warum nicht weiter als Minijob? Im Zweifel bei der KK nachfragen.
Gruß, vw
Stimmt, da habe ich nicht drüber nachgedacht .
Wenn das Entgelt im Dezember nicht mehr als das doppelt überschritten ist und die Jahresgrenze im Minijob eingehalten wird :
im Minijob belassen