Guten Morgen,
ein MA wechselt zum 01.10. aus einer Festanstellung in einen Minijob. Wir vergeben keine neue Personalnummer, da wir an ein anderes System mit betriebl. Personalnummer gekoppelt sind. Bekomme hier nun eine Fehlermeldung, dass die Datenübermittlung zur Lohnsteuerbescheinigung für den Monat Sept. storniert wurde. Muss bei einem Wechsel eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
M.E. ja , vor allem wenn beim Minijob der AG mit 2%pauschaliert, dann ist der Lohn nicht mehr auf der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.
Und wie erstelle ich die Bescheinigung? Wird das automatisch dann mit der Oktoberabrechnung (Wechsel von Fest in Aushilfe) angestoßen oder muss ich ein Austrittsdatum in der Festanstellung einpflegen? Das möchte ich eigentlich vermeiden, damit Nachberechnungen noch möglich sind.
Wenn Sie dies entsprechend umschlüsseln im laufenden Beschäftigungsverhältnis wird die LSt-Bescheinigung erstellt, also "Kennzeichen Arbeitgeber (ELStAM) = keine Angabe" ist m.E. die hierbei wesentliche Eingabe.
Aber natürlich müssen Sie auch die anderen Daten entsprechend anpassen, damit dies mit 2%iger Pauschalsteuer korrekt als Minijob abgerechnet wird.
Wenn die LSt-Bescheinigung für 09/2022 storniert wurde, muss der Minijobber ja auch zuvor schon individuell versteuert worden sein. Vielleicht ist bereits mit einem Austrittsdatum abgerechnet worden, die LSt-Bescheinigung also bereits erstellt und durch die Weiterbeschäftigung dann storniert worden?