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Warum bekomme ich ein Fehlerprotokoll obwohl ich die neue KK angelegt habe und die nicht mehr gültige KK auch nicht mehr verwende? (betrifft die IKK Classic) Oder sind das nur allgemeine Hinweise? Dann dürfte da aber nicht Fehlerprotokoll draufstehen,oder

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letzte Antwort am 21.04.2016 10:37:18 von Sandra_Rüdinger
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eva
Einsteiger
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Ich bekomme immer noch ein Fehlerprotokoll mit dem Hinweis, dass die eine IKK nur noch bis 03/2016 gültig ist, die neue KK bereits anlegt ist und die Mitarbeiter zugeordnet werden sollen, obwohl ich die neue KK bereits angelegt habe und die nicht mehr gültige KK auch nicht mehr verwende und alle Mitarbeiter zugeordnet sind. Oder sind das nur allgemeine Hinweise? Dann dürfte da aber nicht Fehlerprotokoll draufstehen, oder? Denn es gibt ja auch Hinweisprotokolle? Kann ich diese Meldung ignorieren?

ulli_preuss
Erfahrener
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Nachricht 2 von 9
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Hallo Frau Winters,

solange DATEV Fehler- und Hinweisprotokoll nicht trennt, werden Sie mit solchen Hinweisen leben müssen. Es wird halt nur festgestellt, dass eine KK im Mandantenbestand gespeichert, welche nur bis 03/16 gültig ist und deshalb wird ein Hinweis ausgegeben. Dieser wird sicherlich bei Abrechnungen der nächsten Monate "verschwinden".

Übrigens ist die Trennung von Fehler- und Hinweisprotokoll ein schon lange bestehender Anwenderwunsch. Ich werde in aber hier noch einmal äußern und füge mal ganz frech Ihre Stimme hinzu; so hat es noch etwas "Gewicht".

Viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

in LuG gibt es die Möglichkeit, dass über den Filter alle Hinweismeldungen ausgeblendet werden können, allerdings nicht umkehrt.

Daher schließe ich mich grundsätzlich dem Wunsch nach getrennten Protokollen oder zumindest auch der Filtermöglichkeit "nur" Hinweismeldungen anzeigen an.

Viele Grüße

T. Reich

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juliak
Beginner
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Hallo,

also ich habe auch die IKK classic neu angelegt, die Mitarbeiter gewechselt. Allerdings erhalte ich den Hinweis DEÜV: Es wird keine Krankenkassen- Wechselmeldung erzeugt, da die Krankenkassen mit den Betriebsnummern 01000477 und 01049203 fusioniert haben.

Viele Grüße

JuliaK

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eva
Einsteiger
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Nachricht 5 von 9
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Meiner Meinung nach ist doch die Trennung bereits da, da dass von vielen Anwendern gewünscht wurde. Ich habe es auch gerade kontrolliert!!! In den Lohnauswertungen ist der Punkt Fehler- und Hinweisprotokoll und dann gibt es Auswertungen als Fehlerprotokoll und als Hinweisprotokoll!!!  Das ist es ja was mich so wundert, nämlich das dieser von mir genannte Hinweis auf dem Fehlerprotokoll ausgewiesen wird, obwohl bereits erfaßt!!

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juliak
Beginner
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Wird das Fehler Protokoll bei jedem Mitarbeiter der in der IKK classic versichert ist angezeigt?

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ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo,

die physische Trennung ist wohl da, aber nicht die sinnvolle Trennung der Art von Hinweisen und Fehlern, was ja Ihr Beitrag beweist.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

Gerne möchten wir noch auf die unbeantwortete Frage von Julia K. eingehen:
Grundsätzlich wird die Meldung über eine Krankenkassenfusion bzw. Änderung der Betriebsnummer auf der Mandantenebene ausgegeben.

Eine Fusion ist kein meldepflichtiger Tatbestand. – Deshalb erhalten Sie für die Personalnummern den Hinweis zur DEÜV.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Rüdinger

Personalwirtschaft

DATEV eG

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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
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Hallo Community,

ich möchte noch folgende Information zu meinem Beitrag vom 15.04.2016 ergänzen:

Zitat aus Dokument DEÜV-Meldepflichten - Gesonderte Meldung in der Sozialversicherung (Beispiele für LODAS

9 Wechselmeldungen bei Fusionen Krankenkasse
Keine DEÜV-Meldungen bei:


• Fusionen der Krankenkassen

Nach einem Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zum Gemeinsamen Meldeverfahren vom 12.5.2005 wurde festgelegt, dass die Fusion mehrerer Krankenkassen keinen meldepflichtigen Tatbestand darstellt. Dieses Besprechungsergebnis wurde am 30.5.2006 bestätigt. In der Folge führt der Wechsel einer Krankenkassen-Betriebsnummer nicht mehr zu DEÜV-An- bzw. Abmeldungen mit den Meldegründen 11 bzw. 31 (An- und Abmeldung), wenn der Wechsel durch eine Krankenkassenfusion bedingt ist.

Hinweis: Dies gilt jedoch nur für den Fusionsmonat. Wenn z. B. einen Monat vor der eigentlichen Fusion die Krankenkasse in den Personaldaten geändert wird, so werden die DEÜV-An- und Abmeldungen mit Grund 11 bzw. 31 wie gewohnt erstellt und übermittelt.“

Sonnige Grüße aus Nürnberg!

Sandra Rüdinger

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 21.04.2016 10:37:18 von Sandra_Rüdinger
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