Hallo,
das Wachstumschancengesetz wurde am 27.03.2024 verkündet.
Kann die darin erhaltene Erhöhung des Bruttolistenpreises für E-Fahrzeuge auf 70000 €, bereits mit Gehalt März 24, oder erst ab April 24, angewendet werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das kann sogar rückwirkend ab dem 1. Januar angewendet werden.
Uebersicht_-Das-Wachstumschancengesetz-auf-einen-Blick.pdf (dstv.de)
Danke,
und was gilt für ein Fahrzeug, dass am 07.10.2022 angeschafft wurde. (Bruttolistenpreis war 66.000 €)
Bleibt da alles wie gehabt (0,5 %), oder kann ich den auch mit 0,25 % ansetzen ? Auch rückwirkend ?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan
Hi! Die neue Grenze gilt nur für Fahrzeuge, welche nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden.
LG
PaHeld
Da kommt es darauf an, ob vorher schon andere Mitarbeiter das Fahrzeug als (festen) Firmenwagen hatten. Maßgeblich ist das Datum der ersten Überlassung.
Das Fahrzeug hat nur ein Mitarbeiter und der hat es seit dem 07.10.22 bis dato.
Mfg
Stephan
Hallo,
ich finde im Gesetz nicht das Datum 31.12.23. In welchem Artikel steht das ?
Mfg
Stephan
Art. 3 Wachstumschancengesetz bzw. § 52 Abs. 12 S. 5 EStG
In deinem Fall bleibt das Fahrzeug weiter bei halbem BLP.
Hi!
Ihr der Artikel von Haufe:
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/wachstumschancengesetz_168_600636.html
LG
Danke, das habe ich gesucht.