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Wachstumschancengesetz Elektrofahrzeuge

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letzte Antwort am 04.04.2024 13:19:43 von sne1965
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sne1965
Einsteiger
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Hallo,

 

das Wachstumschancengesetz wurde am 27.03.2024 verkündet.

 

Kann die darin erhaltene Erhöhung des Bruttolistenpreises für E-Fahrzeuge auf 70000 €, bereits mit Gehalt März 24, oder erst ab April 24, angewendet werden ?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stephan

 

 

rschoepe
Fachmann
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Das kann sogar rückwirkend ab dem 1. Januar angewendet werden.

Uebersicht_-Das-Wachstumschancengesetz-auf-einen-Blick.pdf (dstv.de)

sne1965
Einsteiger
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Danke,

 

und was gilt für ein Fahrzeug, dass am 07.10.2022 angeschafft wurde. (Bruttolistenpreis war 66.000 €)

Bleibt da alles wie gehabt (0,5 %), oder kann ich den auch mit 0,25 % ansetzen ? Auch rückwirkend ?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Stephan

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PaHeld
Einsteiger
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Hi! Die neue Grenze gilt nur für Fahrzeuge, welche nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden.

 

LG

 

PaHeld

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rschoepe
Fachmann
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Da kommt es darauf an, ob vorher schon andere Mitarbeiter das Fahrzeug als (festen) Firmenwagen hatten. Maßgeblich ist das Datum der ersten Überlassung.

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sne1965
Einsteiger
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Das Fahrzeug hat nur ein Mitarbeiter und der hat es seit dem 07.10.22 bis dato.

 

Mfg

Stephan

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sne1965
Einsteiger
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Hallo,

 

ich finde im Gesetz nicht das Datum 31.12.23. In welchem Artikel steht das ?

 

Mfg

 

Stephan

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rschoepe
Fachmann
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Art. 3 Wachstumschancengesetz bzw. § 52 Abs. 12 S. 5 EStG 

In deinem Fall bleibt das Fahrzeug weiter bei halbem BLP.

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PaHeld
Einsteiger
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sne1965
Einsteiger
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Nachricht 10 von 10
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Danke, das habe ich gesucht.

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9
letzte Antwort am 04.04.2024 13:19:43 von sne1965
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