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Wünsche zur Urlaubsrückstellung in LODAS

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letzte Antwort am 30.03.2016 09:28:20 von Laura_Klaus
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jenos_mildener
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Sehr geehrte Mitleser,

ich buche hier ab 2016 für ein Mandat monatliche Bestandsveränderungen zur Urlaubsrückstellung und bin deshalb sehr froh über die entsprechende LODAS-Funktionalität. Einige verbesserungswürdige Dinge sind mir allerdings aufgefallen:

1) Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze

Für Arbeitnehmer, die bereits mit ihrem Grundgehalt über jeder BBMG liegen, fallen für zusätzliches Urlaubsentgelt keine zusätzlichen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an. Hier müsste es einen entsprechenden Haken in den Personaldaten geben, um solche Arbeitnehmer zu kennzeichnen und keine SV-Beiträge mehr zurückzustellen.

Oder LODAS wird noch intelligenter und schätzt automatisch ein, welcher Teil der gezwölftelten BBMG'en bereits "verbraucht" ist.

2) Höchstentgelt bei der Unfallversicherung

Auch bei der Unfallversicherung gibt es Höchstentgelte, dieser Punkt ist also ähnlich zu Punkt 1 zu sehen.

3) Unfallversicherung allgemein

Es ist zwar nett und richtig, dass bei der Urlaubsrückstellung der Beitrag zur Unfallversicherung einbezogen wird, praktikabel ist es aber für mich nicht, da beim "normalen" Lohn keine UV-Beiträge vom Programm gerechnet und an die Fibu übergeben werden.

Für mich gibt es also hier 2 Möglichkeiten:

Entweder ich buche die Urlaubsrückstellung wie von LODAS errechnet und rechne die UV-Rückstellung für den "normalen" Lohn manuell oder ich eliminiere die UV aus der Urlaubsrückstellung und bilde eine Gesamtrückstelung für die UV.

Danke für ein kurzes Feedback!

Beste Grüße,

Jens Mildner

jenos_mildener
Einsteiger
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Auch die Buchungsliste ist für mich nicht nutzbar.

Erstens erfolgt keine Aufteilung zwischen Entgelt und Arbeitgeberanteilen zur SV mit unterschiedlichen Buchungskonten. Oder habe ich hier etwas in der Kontenverwaltung übersehen?

Zweitens bucht das Programm den Gesamtbetrag. Ich benötige eine monatliche Bestandsveränderung.

Beste Grüße,

Jens Mildner

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Sandra_Rüdinger
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Hallo Herr Mildner,

vielen Dank für Ihre Anregungen/Wünsche zum Thema „Urlaubsrückstellung in LODAS“. Nach Überprüfung können wir Ihnen folgende Rückmeldung dazu geben:

1 ) Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze

Die SV-Arbeitgeberanteile werden bereits bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Urlaubsrückstellung berücksichtigt. Ein zusätzlicher Haken hierfür ist somit nicht notwendig.

Die Berechnung der Urlaubsrückstellung entnehmen Sie bitte den Auswertungen Nummer 481 „Berech.schema Urlaubsrückstellung (HGB)“ und/oder 486 „Berech.schema Urlaubsrückstellung (EStG)“.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Dokument Urlaubsrückstellung einrichten, erstellen und übergeben (LODAS) unter Punkt „7.2 SV-AG-Anteile / Umlage bei abweichender Schlüsselung der Lohnarten ermitteln“

2) Höchstentgelt bei der Unfallversicherung

Das Höchstentgelt wird genauso, wie bei der Beitragsbemessungsgrenze der SV-Arbeitgeberanteile, berücksichtigt.

3) Unfallversicherung allgemein

Ihren Wunsch zur Wahlmöglichkeit haben wir aufgenommen.

4) Zusätzliches Thema „Buchungsliste“

Bei den Urlaubsrückstellungen handelt es sich um Personalkosten, die dem Vorjahr/den Vorjahren zuzuordnen sind, deren exakte Auszahlungshöhe und Zeitpunkt aber noch nicht genau feststehen. Daher macht eine Detail-Verbuchung auf unterschiedliche Aufwandskonten keinen Sinn.

Die Detail-Buchungen (Lohn, Gehalt, SV-AG-Anteile usw.) finden dann statt, wenn der rückgestellte Urlaub tatsächlich in der Abrechnung berücksichtigt wird. Daher empfehlen wir für die Rückstellung ein „Sammel-Kostenkonto“ zu verwenden. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bei Auflösung der Rückstellung nur ein Konto gegenbuchen müssen.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Rüdinger

Personalwirtschaft

DATEV eG

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jenos_mildener
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Sehr geehrte Frau Rüdinger,

zunächst danke für Ihr Feedback!

1) Arbeitnehmer über der BBMG

Ich rechne hier einen SV-pflichtigen Fremdgeschäftsführer mit 9.000 EUR Monatsgehalt ab. Das Programm schlägt trotzdem ca. 10% Arbeitgeberanteile zur SV auf seine Urlaubsrückstellung auf. Das passt leider nicht zu Ihrer Aussage?

4) Buchungsliste

Ich verstehe nicht, wie sich Ihre Empfehlung mit § 275 (2) HGB verträgt?

Danke und beste Grüße,

Jens Mildner

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Mildner,

wir haben Ihren Sachverhalt zur Buchungsliste nochmals geprüft. Ihr Wunsch, eine getrennte Kontierung zu ermöglichen, ist aufgenommen.
Zum Thema Entgelt über der BBG wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir den Fall anhand Ihrer Ordnungsbegriffe prüfen können.

Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 30.03.2016 09:28:20 von Laura_Klaus
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