Hallo liebe Community,
ich habe heute eine "gemischte Frage" aus Abrechnung und Arbeitsrecht. Meine Recherchen haben leider nur so halbe Sachen ergeben.
Mitarbeiterin befindet sich im Urlaub. Währenddessen wird ihr Urlaubsland zum Risikogebiet erklärt. Sie muss sofort abreisen und dann zu Hause einen Test machen. Bis zum Testergebnis bleibt sie in Quarantäne.
Nun meine Fragen:
- In den Fehlzeiten rechne ich sie für die Tage als Quarantäne mit Entschädigungszahlung ab ?
- Hat sie Anspruch darauf, die nun nicht mehr genommenen Urlaubstage wieder gutgeschrieben zu bekommen ?
Dazu gibt es nach meiner Recherche keine klare Aussage.
Vielleicht könnt Ihr / Sie mir helfen ?
Vielen Dank
S. Kittler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dies ist keine rechtliche Beratung! Meine Meinung dazu:
Quarantäne im Urlaub wird (zumindest vom LVR) im Erstattungsformular abgefragt und meines Wissens nach nicht erstattet. Es ist ja auch kein echter Ausfall.
Daraus würde folgen, Urlaub ist Urlaub, egal ob Quarantäne oder nicht. Damit wäre die Frage nach der Gutschrift der Urlaubstage auch klar.