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Vorsicht Mandantenübertrag mittels Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer - Fallstrick: Abos

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letzte Antwort am 26.07.2022 11:07:15 von Nina_Schöneweis
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Nutzer_8888
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Wir hatten nun erstmals einen selbstbuchenden Mandanten übernommen, dessen Daten auf der mandantengenutzten Beraternummer liegen.

 

In diesem Zusammenhang musste ich bereits feststellen, dass die diversen Hilfedokumente hier durchaus ausbaufähig sind. Letztlich hat der Übertrag und das Einspielen der Daten aber erstmal funktioniert, nur in Basisdaten Online haben wir möglicherweise das Problem, dass die übernommenen Buchführungen und Jahresabschlüsse nicht synchronisiert werden konnten (angeblich existiere bereits eine Leistung des Programm für den zentralen Mandanten .... hierzu läuft ein SK). Lokal scheint aber alles erstmal ok.

 

Dann stellte ich fest, dass die diversen Abos um die mandantengenutzte Beraternummer (kann man dafür eigentlich irgendeinen kompakteren Begriff finden???) erweitert werden müssten, um die gewohnten Funktionalitäten sicherzustellen.

Dies geht offensichtlich nicht zentral und muss aus den einzelnen Programmen erfolgen - für jemand der primär administrativ tätig ist, sind die einzelnen Programme und deren Bedienung aber leider eher unbekannt. Und für die Mitarbeiter (zumindest bei uns bisher, wo alles auf der Kanzleiberaternummer lief) ist dieses Abo-Gedönse eher ein "böhmisches Dorf", weil einmalig bei Ersteinrichtung und Datev-Schulungen vor Jahren eingerichtet....).

 

Bei meinem Anlauf dies nun in Lohn und Gehalt durchzuführen, kam prompt die Fehlermeldung, dass das Abo bereits existieren würde (ich war verwundert, weil die mandantengenutzte .... nicht in der Liste aufgeführt war).

In den an anderer Stelle (RZ-Kommunikation) befindlichen Logs konnte man aber erkennen, dass wohl das entsprechende Abo des Vorberaters für diese mandantengenutzte .... noch besteht.

 

Hier wird jetzt das ganze ggf. komplexer, weil der Vorberater - falls dies der Sollzustand ist - nun seine Abos bereinigen müsste. Soweit ich las (glaube für Post Fristen und Bescheide) muss dabei das ganze Abo (also alle Beraternummern) gelöscht und dann neu aufgebaut werden. Bei ein paar Nummern sicher noch ok, aber wenn - wie hier an anderer Stelle hinsichtlich Belege Online diskutiert - vollständig auf mandantengenutzte ... gearbeitet wird, dann ist das ja echt eine Zumutung für den abgebenden Berater.

 

Ich bin verwundert, dass diese Abos des abgebenden Beraters nicht automatisch bei Übertrag der mandantengenutzten ... mindestens im RZ inaktiv werden.

Auch könnten hier m.E. DSGVO relevante Verstöße entstehen, wenn z.B. die Rückübertragung beim abgebenden Berater über dieses Abo noch funktionieren sollte (was ich derzeit aber nicht weiß)?

 

Für die korrekte Abarbeitung der Abos müsste sowohl für die Abgabe als auch für die Übernahme ein Assistent her, der wenigstens die aktiven Abos zur mandantengenutzten ... auflistet und deren individuelle "Löschung" bzw. Anpassung oder Anlage ermöglicht.

 

Hier ein paar diesbezügliche Fragen:

  1. Besteht für den übernehmenden Berater das Risiko von Datenverlust durch ein temporär noch bestehendes Abo des Vorberaters (könnten Rückübertragungen verloren gehen)?
  2. Funktioniert das Abo mit der auf einen anderen Berater übertragenen mandantengenutzten ... noch beim Vorberater (hätte ja eigentlich dazu keine Rechte mehr?)?
  3. Plant die Datev einen Assistenten, der auch die zur übertragenen mandantengenutzten ... bestehenden Abrufe und Synchronisierungen deaktiviert bzw. aktiviert?
  4. Wie müssen eigentlich die Eigenleistungen des Mandanten (Buchhaltung, Lohn ...) bei der Abo-Anlage berücksichtigt werden (hier könnten ja wohl auch Kanzlei und Mandant in "Kollision" geraten (oder können die solche Abos gar nicht anlegen)?
  5. Wie wäre hier allgemein zu verfahren, bzw. wie handhaben andere Berater dieses Thema?

 

Ich bin jetzt etwas frustrier und besoffen, von den "vielen" Abos und deren stets in anderen Anwendungen mit abweichender Umsetzung einzustellenden Eigenschaften....

 

PS: lernte nun auch, dass es neben der Beraternummer des Steuerberaters und der mandantengenutzten Beraternummer auch eine DFÜ-Beraternummer gibt....

 

Nutzer_8888
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Vielleicht könnte @Roland_Mueller diesen Thread geeignet weiterleiten?

 

Danke!

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Nutzer_8888
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Push,

 

ich weiß, die Grundsteuer und Energieentlastung sind gerade äußerst akut.

 

Vielleicht ist das Thema auch zu banal oder solche Wechsel sind extrem selten? Hat denn noch niemand mit der oben beschriebene Thematik zu tun gehabt?!

 

Hätte etwas mehr Feedback erwartet - auch von Datev-Mitarbeitern, weil der Mandantenübertrag mittels Übertragung der mandantengenutzten Beraternummer mehr und mehr vorkommen wird...

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Nutzer_8888
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@Sabine_Metrouses,

 

Rückfrage zur sicher nicht völlig unberechtigten Verschiebung des Beitrages nach Personalwirtschaft (war verwundert, warum ich den Beitrag hier fand, von dem ich sicher war ihn unter Logistik eingestellt zu haben):

 

Hat die "Logistik" in Ihren Augen hiermit nichts zu tun, sicher ist es ein bereichsübergreifendes Thema (wie sicher in den meisten Fällen) hier steht in der Tat ein Abo von Lohn und Gehalt speziell im Vordergrund (könnte aber auch andere Abos betreffen).

 

Letztlich geht es  aber um den Mandantenübertrag durch Übertrag mittels mandantengenutzter Beraternummer im Allgemeinen (alle Daten auf der mandantengenutzten Beraternummer - Nutzung des Bots....), bei dem noch bestehende Abos des Vorberaters das Anlegen neuer Abos stört, was eine generelle Lücke im Prozess aufzeigen könnte. Genau dieser Übertrag ist in der Logistik sogar fest verlinkt.

 

Mein Wunsch zur Weiterleitung bezog sich zugegebener Weise eher auf Einbeziehung zuständiger Datev-Mitarbeiter als auf eine Verschiebung in ein "Spezialprogramm" - aber mal sehen, ob hier vielleicht ein Teil der Fragestellungen beantwortet werden können.

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


ich möchte Ihnen hiermit zumindest einige Antworten auf Ihre Fragen aus Sicht der Personalwirtschaft geben.


Jeder, der eine SmartCard mit der Berechtigung für die betreffende Beraternummer vorliegen hat, kann z. B. das Abo LORV für das automatische Lohn-Rückmeldeverfahren anlegen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein DATEV-Lohnprogramm (LODAS und/oder Lohn und Gehalt) zur Verfügung steht.

 


Szenario 1:

 

Die Lohnabrechnende Stelle bzw. die mandantengenutzte Beraternummer bei selbstbuchenden Mandanten legt das Abo nicht selbst an. Oftmals richtet der Steuerberater auf seinem eigenen Abosystem das Abo für die mandantengenutzte Unterberaternummer ein.


Gibt der Steuerberater diese Unterberaternummer an einen anderen Steuerberater ab, bleibt z. B. das LORV-Abo bei dem abgebenden Steuerberater gespeichert. Durch den Übertrag verliert der ehemalige Steuerberater jedoch die benötigten Rechte auf seiner SmartCard. Somit können keine Rückmeldungen mehr aus dem DATEV-Rechenzentrum geholt werden. Es können für den übernehmenden Berater keine Rückübertragungen verloren gehen.


In diesen Fällen kann weder der neue Steuerberater noch der selbstbuchende Mandant das Abo neu anlegen, da es das Abo schon im DATEV-Rechenzentrum gibt. DATEV muss dieses Abo manuell löschen. Im Anschluss kann für die mandantengenutzte Beraternummer das Abo angelegt werden.


Szenario 2:


Der selbstbuchende Mandant hat das Abo selbst in seinem eigenen Abosystem angelegt und behält nach einem Steuerberaterwechsel die bisherige Unterberaternummer. Hier ist von niemandem etwas umzustellen. Das Abo funktioniert weiterhin.


Szenario 3:
Der selbstbuchende Mandant hat das Abo selbst in seinem eigenen Abosystem angelegt. Beim Beraterwechsel ändert sich jedoch die Unterberaternummer. Das Abo kann unter der neuen Unterberaternummer selbst angelegt werden.

 

 

Daher lautet unsere Empfehlung, dass direkt beim selbstbuchenden Mandant unter seiner mandantengenutzten Beraternummer die Abos eingerichtet werden.


Ein Assistent wäre auch in unseren Augen sinnvoll, ist jedoch aktuell nicht geplant. Eine technische Umsetzung ist zudem sehr schwierig, da mehrere Systeme und Bereiche eingebunden sind.

 

Wir könnten uns im Hilfe-Center zumindest eine unterstützende Checkliste vorstellen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
Nutzer_8888
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@Nina_Schöneweis 

 

erstmal vielen Dank für die aufklärenden Informationen.

 

Zur Empfehlung:

 

Daher lautet unsere Empfehlung, dass direkt beim selbstbuchenden Mandant unter seiner mandantengenutzten Beraternummer die Abos eingerichtet werden.


hätte ich aber schon eine Verständnisfrage.

 

Wenn wir ein Abo im System des Beraters einrichten, dann gehe ich davon aus, dass die Daten auch nur in dieses System abgerufen und gespeichert werden.

 

Richtet der Mandant ein Abo ein, dann sollten die Daten "nur" beim Mandanten eingehen?!

 

Somit würde die Einrichtung beim Mandanten nur für die Anwendungen Sinn machen, für die er die volle Hoheit hat?

Wenn wir als Berater zum Beispiel "nur" den Lohn für einen selbstbuchenden Mandanten rechnen, dann müssen wir doch das Abo bei uns anlegen - oder?

 

Habe ich hier einen "Denkfehler"?

 

PS: hätte vielleicht deutlicher herausstellen sollen, dass im konkreten Fall Lohn und Gehalt nicht vom Mandanten sondern von der Kanzlei bearbeitet werden.

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DATEV-Mitarbeiter
Jürgen_Klein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Nutzer_8888,

ergänzend zu unserem heutigen Telefonat noch ein paar Rückmeldungen, die ggf. auch für andere Community-Teilnehmer interessant sind.

Zum Thema Lohn und Gehalt hat inzwischen Frau Schöneweis ausführlich Stellung genommen.


Wie von Fr. Schöneweis erwähnt, haben die Authentifizierungsmedien des abgebenden Beraters (Smartcard, Betriebsstätten-mIDentity) nach dem Beraternummernübertrag keine Rechte mehr für die übertragene Beraternummer. Wenn durch den abgebenden Berater vergessen wurde, die Anwendungs-Abos zu entfernen, kann er das nach dem Übertrag auch nicht mehr nachholen.

Das traf auf Ihrem Fall zu und deshalb konnten Sie das Anwendungs-Abo für Lohn und Gehalt bei sich nicht neu anlegen. Wir haben das Anwendungs-Abo im Abosystem des abgebenden Beraters inzwischen entfernt und das Anlegen ist jetzt möglich.

Wir versuchen, den Prozess bei Überträgen hinsichtlich der Abos (Abosysteme und Anwendungs-Abos) generell zu verbessern. Kurzfristig sicherstellen können wir, dass das Thema Anwendungs-Abo bei Beraternummernüberträgen künftig berücksichtigt wird und die Löschung von Anwendungs-Abos bei Bedarf selbstständig durch uns erfolgt.


Aktuell befassen wir uns konzeptionell auch mit einer neuen zentralen (Online-)Aboverwaltung, mit der man alle Anwendungs-Abos auf die gleiche Art und Weise bearbeiten kann und dazu nicht mehr einzeln in jede Anwendung muss.

Wir sind an diesen Themen dran... müssen aber noch um etwas Geduld bitten.


Mit freundlichem Gruß

Jürgen Klein
Service Kommunikation & Security | DATEV eG

Viele Grüße aus Nürnberg
Jürgen Klein | Service Kommunikation & Security | DATEV eG
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@Jürgen_Klein ,

 

vielen Dank, für Ihr Engagement!

 

Würde noch ergänzen, dass ich heute auch verstanden habe, dass ein in gewissen Abständen durchgeführter Scan "verwaiste" Abos erkennt und Datev diese dann löscht. Demnach, kann sich ein solches "blockiertes" Abo auch wie von selbst lösen.

 

Wer mit der hier beschriebenen Thematik konfrontiert sein sollte, kann dies dann mit einem SK mit Verweis auf RZ-Kommunikation anzeigen, womit das "Löschen" beschleunigt werden kann.

 

Daher der gute Rat: Der abgebende Berater sollte alle Abos auf der zu übertragenen mandantengenutzten Beraternummer vor Übertrag löschen (PS: hier bestehen für mich noch Zweifel, ob in allen Programmen die mandantengenutzten Beraternummern einzeln aus den Abos entfernt werden können).

 

Die Aussicht mit einer zentralen Abo-Verwaltung klingt sehr gut!

 

Nochmals vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


richtig, das Abo sollte immer dort eingerichtet werden, wo der Lohn abgerechnet wird.

 

Wenn Sie als Berater den Lohn für den Mandant abrechnen, legen Sie in der Kanzlei das Abo an. Somit kommen im System des Mandanten keine Rückmeldungen an.


Sie haben keinen Denkfehler, ich stimme all Ihren Gedanken/Fragen zu.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.07.2022 11:07:15 von Nina_Schöneweis
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