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Vorarbeitgeberwerte - neuer MA

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letzte Antwort am 26.07.2021 09:23:06 von Roswitha1
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Roswitha1
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Hallo,

 

ich brauche mal eure Hilfe.

 

Ein MA, Eintritt 1.5.21, Zweitjob  Lohnsteuerklasse 6 für 10 Std./Woche, bekommt Urlaubsgeld im Juli.

Müssen Vorarbeitgeberwerte für den Erstjob, 30 Std./Woche für die ersten 4 Monate eingetragen werden?

 

LG

CVolz
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Hallo,

 

ich würde sagen, das kommt darauf an, wie hoch der Verdienst bei beiden Arbeitgebern ist und ob mit dem Urlaubsgeld die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten werden. Werden denn die Daten zur Mehrfachbeschäftigung gepflegt?

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Roswitha1
Aufsteiger
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nein, bin davon ausgegangen, dass Lohnsteuer 6 die Mehrfachbeschäftigung schon aussagt.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird nicht überschritten.

 

Sobald ich die Mehrfachbeschäftigung eintrage und die Beschäftigungstage bei Vorarbeitgebern, wird die Eintragung Großbuchstabe S für die Lohnsteuerbescheinigung erzeugt. - Das ist aber nicht erlaubt bei der Lohnsteuer Klasse 6

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LF
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Fall Sie mit LuG arbeiten, könnten die Daten der Mehrfachbeschäftigung (das Einkommen aus dem Erstjob) unter SV/Mehrfachbeschäftigung "laufendes Entgelt aus anderen Beschäftigungen" hinterlegt werden.

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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Hallo, 

der Großbuchstabe S auf der Lohnsteuerbescheinigung ist für das Finanzamt  ein Hinweis, dass für den betroffenen Mitarbeiter eine Einkommensteuerveranlagung veranlasst werden muss.

Wenn nicht alle Einnahmen vorheriger Arbeitgeber bzw. anderer Arbeitgeber bekannt sind, kann der Lohnsteuerabzug für Einmalzahlungen ungenau berechnet werden. Das Finanzamt erkennt diese Fälle anhand des übermittelten Großbuchstabens S und führt deshalb eine Einkommensteuerveranlagung durch.

Der Großbuchstabe S ist nur im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses (Steuerklassen I–V) zu bescheinigen. Bezieht ein Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn und ist deshalb der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse VI zu berechnen, besteht ohnehin eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Wenn der Großbuchstabe S bei der Steuerklasse VI, wie in Ihrem Fall ausgewiesen wird, hat das keine Auswirkungen. Es ist lediglich noch eine zusätzliche Information. 

 

Gruß Jasmina Reichert

 

Roswitha1
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Danke sehr

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Roswitha1
Aufsteiger
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danke sehr

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6
letzte Antwort am 26.07.2021 09:23:06 von Roswitha1
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