Hallo habe eine Frage:
1.Firmenwagen Versteuerung 1% = 766,00 Euro dazu 0,03% Fahrten W/A 22,98 Euro aufgeteilt in 18,48 Euro stpfl/sv pflichtig und 4,50 Euro pauschal versteuert.
2.Firmenfahrrad Versteuerung 1% = 17,00 Euro dazu 0,03% Fahrten W/A 0,51 Euro stpfl/sv pflichtig
Gesamtsumme 766 + 17 +18,48+4,50+,51 = 806,49 Euro brutto ...netto werden aber nur 788,98 Euro abgezogen ???????????
Differenz 17,51 Euro...............warum weniger als 806,49 Euro ??????????????
Vielen Dank im voraus.....
Prüfen Sie in der Lohnart für das Fahrrad ob ein Nettoabzug hinterlegt ist...
Des weiteren ist meines Wissens nach bei einem Fahrrad keine Versteuerung der Fahrten W/A nötig.
(Wenn es ein Fahrrad ohne Kennzeichen bzw unter 25Km/h ist)
Dies würde ich nochmal überprüfen..
Danke..hab ich .....durch die Eingabe in den Mandantendaten und Einzelauswahl n den Personaldaten macht das Programm das automatisch....in den Lohnarten ist eine Nettoabzugsnummer hinterlegt...ist nicht der Fehler...
Danke für den Tip mit den Fahrtkosten ..prüf ich mal...
Auf den SB Firmenfahrrad wird tatsächlich keine km-Pauschale berechnet, soweit es ein
reguläres E-Bike unter 25 km/h ist.
Hallo Frau Kleiner,
die Anlage eines Firmenfahrrads wird analog zur Erfassung eines Firmenwagens durchgeführt.
Zunächst legen Sie das Fahrrad mit dem entsprechenden Brutto-Listenpreis unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen an. Unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen ordnen Sie dann das Fahrrad dem Mitarbeiter zu und aktivieren das Kontrollkästchen „Abrechnung von Privatfahrten".
Auf der B/N-Abrechnung wird dann die Stammlohnart 873 und der in der Lohnart hinterlegte Folge Netto-Abzug ausgewiesen.
Ein gesonderter Vorteil für die Nutzung des Fahrrads für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nicht anzusetzen. Durch die 1% Regelung sind sämtliche Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienfahrten bei der doppelten Haushaltsführung abgegolten.
Weitere Informationen zum Firmenfahrrad finden Sie unter Punkt 10 in der Dok.-Nr. 5303259 - - Firmenwagen / Privatfahrt / Dienstwagen (Beispiele für LODAS) .
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo, hab es nachgeschaut...die Eingaben waren richtig...werde nun mit Datev selbst mal telefonieren....warum die Differenz ist....
Morgen,
hab endlich die Lösung gefunden. Nettoabzüge waren automatisch bei den Stammlohnarten hinterlegt, jedoch war unter derselben Nettoabzugsart noch unter Nettobe-/abzüge beim Mitarbeiter ein Betrag angelegt. Deshalb der Unterschied....:)