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Versteuerung LODAS Firmenfahrzeug und Firmenfahrrad

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letzte Antwort am 05.04.2018 10:17:28 von c_kleiner
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c_kleiner
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Hallo habe eine Frage:

1.Firmenwagen Versteuerung 1% = 766,00 Euro dazu 0,03% Fahrten W/A 22,98 Euro aufgeteilt in 18,48 Euro stpfl/sv pflichtig und 4,50 Euro pauschal versteuert.

2.Firmenfahrrad Versteuerung 1% = 17,00 Euro dazu 0,03% Fahrten W/A 0,51 Euro stpfl/sv pflichtig

Gesamtsumme 766 + 17 +18,48+4,50+,51 = 806,49 Euro brutto ...netto werden aber nur 788,98 Euro abgezogen ???????????

Differenz 17,51 Euro...............warum weniger als 806,49 Euro ??????????????

Vielen Dank im voraus.....

wolfram
Aufsteiger
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Prüfen Sie in der Lohnart für das Fahrrad ob ein Nettoabzug hinterlegt ist...

Des weiteren ist meines Wissens nach bei einem Fahrrad keine Versteuerung der Fahrten W/A nötig.

(Wenn es ein Fahrrad ohne Kennzeichen bzw unter 25Km/h ist)

Dies würde ich nochmal überprüfen..

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c_kleiner
Einsteiger
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Danke..hab ich .....durch die Eingabe in den Mandantendaten und Einzelauswahl n den Personaldaten macht das Programm das automatisch....in den Lohnarten ist eine Nettoabzugsnummer hinterlegt...ist nicht der Fehler...

Danke für den Tip mit den Fahrtkosten ..prüf ich mal...

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community2018
Beginner
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Auf den SB Firmenfahrrad wird tatsächlich keine km-Pauschale berechnet, soweit es ein

reguläres E-Bike unter 25 km/h ist.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kleiner,

die Anlage eines Firmenfahrrads wird analog zur Erfassung eines Firmenwagens durchgeführt.

Zunächst legen Sie das Fahrrad mit dem entsprechenden Brutto-Listenpreis unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen an. Unter Personaldaten | Entlohnung | Firmenwagen ordnen Sie dann das Fahrrad dem Mitarbeiter zu und aktivieren das Kontrollkästchen „Abrechnung von Privatfahrten".

Auf der B/N-Abrechnung wird dann die Stammlohnart 873 und der in der Lohnart hinterlegte Folge Netto-Abzug ausgewiesen.

Ein gesonderter Vorteil für die Nutzung des Fahrrads für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nicht anzusetzen. Durch die 1% Regelung sind sämtliche Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienfahrten bei der doppelten Haushaltsführung abgegolten.

Weitere Informationen zum Firmenfahrrad finden Sie unter Punkt 10 in der Dok.-Nr. 5303259 - - Firmenwagen / Privatfahrt / Dienstwagen (Beispiele für LODAS) .

Viele Grüße

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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c_kleiner
Einsteiger
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Hallo, hab es nachgeschaut...die Eingaben waren richtig...werde nun mit Datev selbst mal telefonieren....warum die Differenz ist....

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c_kleiner
Einsteiger
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Morgen,

hab endlich die Lösung gefunden. Nettoabzüge waren automatisch bei den Stammlohnarten hinterlegt, jedoch war unter derselben Nettoabzugsart noch unter Nettobe-/abzüge beim Mitarbeiter ein Betrag angelegt. Deshalb der Unterschied....:)

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letzte Antwort am 05.04.2018 10:17:28 von c_kleiner
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