Liebe Alle,
ich wüsste gerne, wie ihr das Thema in euren Unternehmen/für eure Mandanten so handhabt. Bietet ihr lediglich auf Anfrage der Mitarbeiter eine bav eines bestimmten Versorgungsträgers an oder habt ihr ausgefeilte Versorgungsordnungen zugrunde gelegt? Auch eine Notwendigkeit, wenn es sich bisher lediglich um eine reine Entgeltumwandlung handelte?
Ich konnte nirgendwo lesen, dass eine solche Orndung/Betriebsvereinbarung tatsächlich Pflicht ist. Laut §4a BetrAVG hat der Arbeitgeber auf Verlangen des AN eine bav anzubieten (wohl schriftlich).
Und wie sieht es bei dem entsprechenden bav-Nachtrag zum Arbeitsvertrag aus? Dieser wäre dann auch auf freiwilliger Basis? Oder sind beide Bestandteile aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des 15%-Arbeitgeberbeteiligung ab 2022 gemäß Betriebsrentenstärkungsgesetz ein Muss?
Wer sollte idealerweise eine Versorgungsordnung ausformulieren? Ist diese Aufgabe Versicherungsvertretern oder Maklern zuzutrauen oder doch eher Rechtsanwälten? Des Weiteren stellt sich natürlich die Frage, wer genau prüft, ob Versorgungsordnungen vorliegen (Rentenversicherung oder allg. Betriebsprüfer).
Danke an Alle für Beiträge oder Anregungen hierzu!!
Wir würden uns hüten hier Empfehlungen ggü. unseren Mandanten auszusprechen. Bestenfalls in Ausnahmefällen unterstützen wir mit weiterführender Literatur.
Womöglich könnten sich hier Haftungsabgründe auftun - vom Bereich der Beratung hins. Sozialversicherung (da ist der Steuerberater ausdrücklich ausgenommen) ganz zu schweigen.