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Versorgungsbezug rückwirkend ab September 2015 berechen

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letzte Antwort am 21.12.2017 16:00:25 von Verena_Heinlein
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thor
Beginner
Offline Online
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160 Mal angesehen

wir müssen für einen Mitarbeiter rückwirkend ab September 2015 einen Versorgungsbezug zahlen. Wir kommen nur noch bis in den Januar 2016.

Die Krankenkasse hat uns mitgeteilt, dass wir zwingend den Versorgungsbezug monatlich abrechen müssen. Das Finanzamt sagt, der Versorgungsbezug muss als Einmalbezug versteuert werden.

Bitet setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wie wir 2015 noch korrigieren können, die Krankenkasse besteht darauf, mit dem Hinweis dass andere Abrechnungsprogramme das auch können.

Wir bitten um Ihre Mithilfe

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
40 Mal angesehen

Hallo,

in LODAS und Lohn und Gehalt sind Nachberechnungen systembedingt nur für das jeweils aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr möglich. Das bedeutet, in den Personal- und Mandantendaten können rückwirkend Werte für bereits abgerechnete Monate des Vorjahres und des aktuellen Jahres erfasst werden. Eine Nachberechnung für das Abrechnungsjahr 2015 ist nicht möglich.

Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.12.2017 16:00:25 von Verena_Heinlein
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