wir müssen für einen Mitarbeiter rückwirkend ab September 2015 einen Versorgungsbezug zahlen. Wir kommen nur noch bis in den Januar 2016.
Die Krankenkasse hat uns mitgeteilt, dass wir zwingend den Versorgungsbezug monatlich abrechen müssen. Das Finanzamt sagt, der Versorgungsbezug muss als Einmalbezug versteuert werden.
Bitet setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wie wir 2015 noch korrigieren können, die Krankenkasse besteht darauf, mit dem Hinweis dass andere Abrechnungsprogramme das auch können.
Wir bitten um Ihre Mithilfe
Hallo,
in LODAS und Lohn und Gehalt sind Nachberechnungen systembedingt nur für das jeweils aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr möglich. Das bedeutet, in den Personal- und Mandantendaten können rückwirkend Werte für bereits abgerechnete Monate des Vorjahres und des aktuellen Jahres erfasst werden. Eine Nachberechnung für das Abrechnungsjahr 2015 ist nicht möglich.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG