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Versorgungsbezug im Sterbemonat

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letzte Antwort am 20.04.2023 10:52:15 von t_r_
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anjuwan
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Hier https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Versorgungsbezug-im-Sterbemonat/m-p/210792 wird (für Lodas) bereits auf das Thema eingegangen.

 

Um den vollen Versorgungbezug im Sterbemonat auszahlen, versuche ich, in LuG ein Austrittsdatum ungleich Sterbedatum zu setzen.

 

Ergebnis: LuG will das so nicht.

Sterbedatum ungleich Austrittsdatum.png

 

Die Online-Hilfe dazu hilft hier auch nicht weiter. Es wird zwar über das Auseinanderdriften von Sterbe- und Austrittsdatum gesprochen, aber kein Hinweis darauf, wie man diese Meldung umgehen kann.

 

Hat jemand einen Tipp?

Cheers
DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

 


das Sterbedatum muss mit dem letzten Austrittsdatum übereinstimmen.
Ist ein Sterbedatum erfasst, dann wird u. a. eine Abmeldung mit dem Abgabegrund 49 (Abmeldung wegen Tod) durchgeführt. 


Wenn das Datum des Tods vor dem Enddatum des Versorgungsbezugs liegt: 


Das Datum wird berücksichtigt in der Ende-Meldung für das Zahlstellen-Meldeverfahren. Bei der Beitragsberechnung wird nach wie vor das Ende des Versorgungsbezugs berücksichtigt.


Beitragsabrechnung, Meldung zum Zahlstellen-Meldeverfahren und Lohnsteuerbescheinigung müssen korrekt erstellen werden. Hierfür müssen folgende Felder gefüllt sein:


Austrittsdatum

 

Datum des Todes


Ende des Versorgungsbezugs


Wie die Verbeitragung von Versorgungsbezügen im Sterbemonat durchzuführen ist, finden Sie unter Punkt 2.5 im Dokument 5303397 Versorgungsbezüge abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt .

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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_JuliaBorowski_
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@anjuwan  hallo, ich habe gerade den gleichen Fall, wie von Ihnen beschrieben. Wie haben Sie das Problem lösen können? Aus der Beschreibung von Herrn Platz geht leider nicht hervor, wie man den Konflikt mit den unterschiedlichen "Austrittsdaten" verfährt.

 

LG Julia

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anjuwan
Aufsteiger
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Korrekt, die Datev-Erklärung hilft hier nicht wirklich weiter.

 

Da es bei mir rückwirkend war, habe ich nichts in Datev getan. In der Buchhaltung gab es eine Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag für den vollen Monat und dem Teilbetrag von Datev kalkuliert ("forden Sie es zurück..."!!).

Die haben wir in der Buchhaltung einfach eliminiert.

Cheers
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_JuliaBorowski_
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Mhh ok. 

 

Kann mir vielleicht jemand helfen, wie ich bei Lohn und Gehalt das hinbekomme, dass der Versorgungsbezug voll ausbezahlt wird, obwohl das Sterbedatum in der Mitte des Monats liegt? Momentan wird der Versorgungsbezug anteilig berechnet, die Witwe hat aber laut Vertrag Anspruch auf die Auszahlung des vollen Betrages.

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

wenn Sie das Austrittsdatum zum Ende des Monats erfassen, den Versorgungsbezug zum Ende des Monats beenden und das Datum des Todes auf die Mitte des Monats setzen, sollte der Bezug nicht gekürzt werden.

 

Viele Grüße

T. Reich

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anjuwan
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Nachricht 7 von 8
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Austrittsdatum <> Sterbedatum lässt Datev nicht zu. Siehe Screenshot im ersten Post.

Cheers
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t_r_
Allwissender
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Nachricht 8 von 8
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Doch das funktioniert. Es muss einen Versorgungsbezug geben. Diesen muss man bis zum Ende des Monats erfassen, das Austrittsdatum zum  Ende des Monats und das Sterbedatum ist halt das Sterbedatum. Es funktioniert nicht, wenn das Datum des Ende des Versorgungsbezugs nicht dem Austrittsdatum entspricht.

 

Also zumindest hat es bei mir so funktioniert.

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letzte Antwort am 20.04.2023 10:52:15 von t_r_
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