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Versicherungsrechtliche Beurteilung durch Krankenkasse

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letzte Antwort am 08.09.2021 09:48:02 von kaba
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kaba
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Hallo in die Runde,

 

ich habe folgendes Problem:

Eine Krankenkasse hat einen Mitarbeiter mehrfach innerhalb von zwei Jahren versicherungsrechtlich beurteilt, da dieser noch eine selbständige Tätigkeit ausübt. Die Beurteilung erfolgte immer rückwirkend, so dass stets ein erhöhter Arbeitsaufwand anfiel mit Beitragsrückrechnungen usw.

Nun ist der MA bereits seit April aus seinem Unternehmen ausgeschieden, und die KK hat wiederum rückwirkend versicherungsrechtlich beurteilt und verlangt nun von uns eine erneute Korrektur. Da dar MA KV/PV-frei war und nun pflichtig wird, müsste er noch Beiträge nachzahlen. Dies ist aber nicht möglich, da er ja nicht mehr da ist.

 

Meine Frage: Darf die KK das vom ehemaligen AG verlangen? Müssen wir korrigieren? Hat schon mal jemand so einen Fall gehabt?

 

Vielen Dank für eure Meinungen und Erfahrungen.

Kathrin

 

Morrison
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

grundsätzlich sollte man bei solchen Fällen immer direkt eine Statusfeststellung machen lassen, damit man Rechtssicherheit hat. In dem Fall haftet m.E. der Arbeitgeber für die vollen Beiträge. Dieser kann in solch einem Fall den Arbeitnehmer nur maximal drei Abrechnungszeiträume (=drei Monate) an den Beiträgen beteiligen. Eine darüber hinausgehende Beteiligung ist i.d.R. nicht möglich, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Arbeitnehmer. Es kommt in dem Fall drauf an, wer die Schuld für die Misere trägt.

 

Da der Arbeitnehmer jedoch schon seit April nicht mehr in dem Unternehmen ist, sehe ich da auch schlechte Chancen (bezüglich der drei Monate). Jedoch kenne ich in dem Fall die genauen Hintergründe nicht, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es so ausgehen, wie ich es beschrieben habe.

 

Es müssen also Meldungen zur Sozialversicherung sowie die Beitragsnachweise für diese Zeiträume erstellt werden. Und im Zweifelsfall rate ich immer zu einer Statusfeststellung, das kann dir später viel Zeit und Ärger ersparen.

 

Gruß

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kaba
Einsteiger
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Die Statusfeststellung hat die Krankenkasse von sich aus immer wieder neu gemacht, da die Arbeitnehmerin scheinbar nicht mit dem Ergebnis zufrieden war. Den Arbeitgeber trifft in dem Fall überhaupt keine Schuld, denn ich habe ja zu anfangs die Beiträge abgeführt, dann kam von der KK, AN ist KV/PV-frei und nach einem halben Jahr wieder pflichtig, dann wieder 3 Monat frei und nun wieder rückwirkend ab 01/20 pflichtig. 

Ich werde mich hier erstmal gehörig wehren, denn die KK konnte sich ja nicht entscheiden, ob pflichtig oder frei.

Vor allen Dingen kommen die Feststellungen der KK immer zeitverzögert mit mindestens 6 Monaten.

Ich glaube, ich lass es mal drauf ankommen. 

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kaba
Einsteiger
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Nachdem ich eisern geblieben bin, hat die Krankenkasse nun die Beiträge korrigiert und fordert vom Arbeitgeber die AG-Anteile ein. Die AN-Anteile direkt vom AN. Die Sache ist damit abgeschlossen.

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letzte Antwort am 08.09.2021 09:48:02 von kaba
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