Guten Tag,
wenn eine GmbH auf eine andere verschmolzen wird, die Mitarbeiter in die neue GmbH ohne neue Arbeitsverträge übergehen, wie kann ich das programmtechnisch umsetzen?
Ich bin im Kopierassistenten, Variante 3, wenn ich das Übergangsdatum nicht als Beginndatum der Beschäftigung übernehmen will, wie werden die Meldungen erzeugt? (33-Meldung und 13-Meldung)?
Oder läuft es immer über An- und Abmeldung?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
BG Frau Jung
Hallo Frau Jung,
in Lohn und Gehalt wird in diesem Zusammenhang lediglich bei einem Betriebsnummernwechsel zwischen Rechtskreis Ost und West in einem Mandanten die Abmeldung mit Grund der Abgabe 33 und die Anmeldung mit Grund der Abgabe 13 automatisch mit der nächsten Abrechnung erstellt.
Werden die Mitarbeiter in einen neuen Lohn und Gehalt Mandanten kopiert, haben Sie die Möglichkeit die betreffenden Mitarbeiter bei dem Mandant mit der alten Betriebsnummer mit einem Austritt abzumelden (Grund der Abgabe 30). Bei dem Mandanten mit der neuen Betriebsnummer melden Sie die Mitarbeiter mit dem Meldegrund 10 durch einen neuen Eintritt (Beginn Beschäftigungsverhältnis im Lohnsystem) an.
Erfassen Sie in diesem Fall bei den Mitarbeitern unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum das Ersteintrittsdatum.
Guten Tag,
da bei den Mitarbeitern das Beschäftigungsverhältnis weiter gilt, habe ich nicht das neue Eintrittsdatum übernommen.
Die Meldungen habe ich über Systemwechsel-Meldungen erstellt.
Falls dies nicht korrekt ist, besteht ja sicher die Korrekturmöglichkeit über SV-net.
Nun habe ich ein weiteres Problem:
Es handelt sich um ein Schätzmandat.
Leider ist der 1. Beitrag doppelt übersendet worden.
Gibt es jetzt irgendwie eine Möglichkeit, dass dies noch korrigiert werden kann?
Freundliche Grüße
Frau Jung
Hallo Frau Jung,
aus Ihrer Erläuterung verstehen wir, dass Sie in Ihrem ursprünglichen Mandanten eine DEÜV- Systemwechselabmeldung mit GdA 36 und in Ihrem kopierten neuen Mandanten eine DEÜV-Systemwechselanmeldung mit GdA 13 erstellt haben.
Falls dem so ist, sind Sie richtig vorgegangen und müssen keine Korrekturen vornehmen.
Bezüglich Ihrer Frage mit dem Schätz-Beitragsnachweis verhält es sich folgendermaßen:
Sie hätten die Schätzung im neuen Mandat mit dem aktivierten Haken für "Testmandant" an das DATEV-Rechenzentrum übermitteln müssen, damit die Werte nicht doppelt an die Institutionen gemeldet werden. Da dies nun bereits gesendet und verarbeitet ist, wird mit der folgenden Schätzung quasi die Erstattung der zu viel entrichteten Beiträge verrechnet.