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Verfallener Urlaubsanspruch Maler- und Lackierer

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letzte Antwort am 02.04.2025 16:14:43 von cro
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md-1
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Hallo zusammen,

 

nach Erhalt der Lohnnachweiskarte eines AN (Maler), haben wir festgestellt, dass dieser bei Eintritt nicht richtig angelegt wurde d.h. der Urlaubsanspruch Vorjahr (2023) wurde im Jahr 2024 von unseren Vorgängern nicht hinterlegt.

Nun hat der AN eine hohe Summe an Resturlaubsentgelt in der Malerkasse aus 2023. Nach Rücksprache mit der Malerkasse sind die Urlaubstage verfallen jedoch der Urlaubsentgeltanspruch nicht. Wenn ich den Urlaubsentgeltanspruch mit der hohen Summe als Vortragswert hinterlege/ korrigiere, taucht eine Information von Datev L+G auf, dass ein zu hoher Tagessatz für Urlaub erzielt wird und dieser in der Regel mit Tariflöhnen nicht zu erzielen ist. Wie gehe ich nun damit um? Lasse ich den hohen Wert stehen und das Programm rechnet beim nächsten genommenem Urlaub mit einem sehr hohen Stundensatz ab? 

LG

cro
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Urlaubslohn 2023 kann ab 2025 nicht mehr vom AG ausgezahlt werden. 2026 muss der AN bei der Malerkasse seine Ansprüche selbst geltend machen. Bedauerlich, aber ein üblicher Vorgang.

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md-1
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Vielen Dank für die rasche Antwort!

Bedeutet das, dass ich bei den Urlaubsentgeltanspruch im Programm die Summe aus 2023 nicht berücksichtigen/ eintragen muss? 

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cro
Experte
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@md-1  schrieb:

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Bedeutet das, dass ich bei den Urlaubsentgeltanspruch im Programm die Summe aus 2023 nicht berücksichtigen/ eintragen muss? 


Genau. Sie dürfen das nicht einmal.

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letzte Antwort am 02.04.2025 16:14:43 von cro
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