Liebe Community,
wir haben folgenden Fall:
Mitarbeiter wird per 30.6. ausgesteuert.
Arbeitsverhältnis ist nicht beendet, sondern ruht.
Mitarbeiter erhält ab 1.7. Arbeitslosengeld. Deshalb muss eine Verdienstbescheinigung erstellt werden.
Welche Eingaben sind erforderlich?
Bei Angabe des Grundes Ende Krankengeldbezug/ Beginn Arbeitslosigkeit sind SV-Meldungen erstellt worden mit Ende Arbeitsverhältnis per Jahresende 2023. Das ist definitiv falsch.
Könnt ihr mir helfen?
Herzliche Grüße
Michaela C
1. Der Juli muss abgerechnet sein, bevor die Arbeitsbescheinigung erstellt werden kann. Also eine Vorwegabrechnung des Mitarbeiters machen. Die Fehlzeit "Ende KG/Beginn Bezug ALG" beginnt ja nun im Juli.
Das ist der wichtigste Punkt.
Alles weitere findest du hier:
LODAS: Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung Nebeneinkommen übermitteln (BEA)
Insbesondere unter Punkt "3.4 Personaldaten für die Arbeitsbescheinigung erfassen".