Hallo Leute,
ein Mdt. vermietet an seine Dualen Studenten verbilligt Zimmer weiter in einem Boardinghaus. Es handelt sich um keine Wohnungen. Die Dualen Studenten zahlen pro Monat 300€ dafür. Die Gesamtkosten für die Unterkunft betragen warm 2.600€ und kalt 2.000€. Es stehen insgesamt 4 Zimmer zur Verfügung.
Wie wird das im Lohn behandelt?
Muss ich nur den Sachbezugswert in Höhe von 235€ versteuern? Wenn ja welche Lohnart nehme ich da (Lohn und Gehalt)?
Viele Grüße
Y.Sahin
Hallo,
verstehe ich Sie richtig, dass die Studenten bereits monatlich EUR 300,00 an den Arbeitgeber bezahlen?
Wenn dem so wäre und es sich um eine Unterkunft handelt, wäre bereits eine Zuzahlung des Arbeitnehmers oberhalb des Sachbezugswert erfolgt. Es würde damit kein geldwerter Vorteil bestehen und Sie bräuchten es auf der Lohnabrechnung nicht berücksichtigen.
Die Lohnart für Logis ist die 2505.
Viele Grüße
T. Reich
Ja die Studenten zahlen 300€ für das Zimmer an den Arbeitgeber.
Da die Zuzahlung größer ist als der Sachbezug brauche ich das im Lohn nicht berücksichtigen?
Grüße
Y.Sahin
Genau.
Wenn die Zuzahlung vom AN nur 100€ gewesen wäre. Wie wird das behandelt?
Ein geldwerter Vorteil, der zu besteuern ist entsteht, wenn der Arbeitnehmer etwas kostenlos oder verbilligt erhält. Für bestimmte Sachverhalte ist der geldwerte Vorteil der Höhe nach festgelegt. So auch im Fall der Gestellung einer Unterkunft. Diese ist im Jahr 2020 mit EUR 235,00 zu bewerten. Eine Zuzahlung mindert diesen Wert bis auf Null.