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VKZ - Lohnzettel

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letzte Antwort am 01.10.2025 17:08:26 von ulli_preuss
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Werner_1867
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Hallo Community,

 

ich vermiete ein Haus und wollte im Zuge dessen gerne die Bewerbungsunterlagen meiner potentiellen Mieter prüfen lassen.

 

Mit dem Hintergrund, dass ich eine Vollmacht von den jeweiligen Bewerbern bekommen habe, habe ich mich in Steuerkanzleien informiert, ob diese an Hand des VKZ (Verarbeitungskennzeichen oben rechts im Eck) die Echtheit eines Lohnzettels überprüfen können.

Einige haben mir gesagt, dass das ohne weiteres möglich wäre, andere wiederum beteuern, dass ein Lohnzettel ausschließlich dann in Datev abrufbar ist, wenn der (in meinem Fall) Bewerber auch bei einem Mandanten vom entsprechenden Steuerberater angestellt ist.

 

Können Sie mir hier weiterhelfen, welche Aussage korrekt ist? Ich möchte ungern einen Steuerberater engagieren, wenn mir dieser in Wahrheit gar nicht helfen kann.

 

Vielen Dank vorab.

 

VG

Werner

 

 

Dieser Thread wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.

 

vw
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Guten Morgen,

 

DATEV ist sicherlich Marktführer im Bereich der Lohnabrechnung (14 Mio./ Monat nach der jüngsten Zahl, die ich gefunden habe), aber was machen sie mit der Masse, die nicht über DATEV abgerechnet werden? Sind diese Bewerber damit schon raus? 

 

Wenn Sie sooo mistrauisch sind, lassen Sie sich doch von der  Personalabteilung des AG abgestempelte und abgezeichnete Lohnabrechnungen vorlegen...

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
martin65
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Hallo @Werner_1867 ,

 

Das Verarbeitungskennzeichen (VKZ) kann in der Regel von Mitarbeitern des Lohnbüros oder der Personalabteilung geprüft werden, die das DATEV-Lohnprogramm nutzen. Dieses Kennzeichen ist relevant für die Lohnbuchhaltung und bestätigt die korrekte Verarbeitung der Abrechnungsdaten im DATEV-System.

 

Es bestätigt nicht die Richtigkeit der vorliegenden Lohnabrechnung.

 

Auf manchen Lohnabrechnungen ist im Mittelteil eine sehr lange Prüfnummer (ich habe den Namen vergessen 🙂 ) aufgedruckt. Mit dieser Nummer können insbesondere Kreditinstitute die Korrektheit der Lohnabrechnung prüfen.

 

Die Nummer steht aber nicht auf jeder Lohnabrechnung.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
martin65
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Ich habe noch einmal weitergeforscht.

 

Im Jahr 2024 hat DATEV die Lohn-ID abgeschafft. Das Sicherheitsmerkmal wird seitdem nicht mehr auf der Lohnabrechnung gedruckt.

 

Somit kann die Echtheit der Abrechnung auf diese Weise nicht mehr geprüft werden.

 

Es bleibt nur, was @vw schreibt: die Bestätigung des Arbeitgebers oder die Kontrolle der Kontoauszüge des potenziellen Mieters.

 

Natürlich ist auch eine eidesstattliche Versicherung möglich. 🙂

 

Gruß

 

Martin Heim



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
ulli_preuss
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Es gab früher™ mal in der Informations-Datenbank/DATEV-Hilfecenter mal eine Tabelle, in der sämtliche VKZ abgedruckt waren. Anhand dieser konnte man wenigstens feststellen, zu welchem Zeitpunkt die Abrechnung stattgefunden hat. Leider gibt es diese Tabelle nicht mehr oder scheint es nicht mehr zugeben.  

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
Werner_1867
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Vielen Dank für die Antwort, Herr Heim. Das hilft tatsächlich weiter.

Wissen Sie denn, ob jeder beliebige StB bzw. Lohnbuchhalter die VKZ von jedem beliebigen Lohnzettel prüfen kann, oder bedarf es spezielle Zugriffsrechte für jeweilige Mandanten und entsprechend deren Lohnzettel?

 

VG

Werner

 

 

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martin65
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Dok.-Nr.: 1070280 erläutert die VKZ.

 

Allerdings glaube ich, dass nur der Steuerberater, der die Lohnabrechnung erstellt hat, mehr Informationen herausfiltern kann. 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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m_brunzendorf
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Auch würde ich behaupten, dass - trotz Infodokument - das keine schnelle Sache ist, die man mal so schnell nebenbei nachschauen kann.

 

Grund dafür ist meiner Meinung nach, dass diese Verarbeitungskennzeichen eigentlich nie jemanden interessieren und deshalb damit keiner weitere Erfahrung hat.

 

Ich persönlich weiß, dass "die Dinger da sind", habe aber die letzten 20 Jahre nie weiter darauf geachtet.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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andrereissig
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@Werner_1867  schrieb:

Mit dem Hintergrund, dass ich eine Vollmacht von den jeweiligen Bewerbern bekommen habe, habe ich mich in Steuerkanzleien informiert, ob diese an Hand des VKZ (Verarbeitungskennzeichen oben rechts im Eck) die Echtheit eines Lohnzettels überprüfen können.


Ganz ehrlich, das ist doch vollkommen wurscht.

 

Das ist ungefähr so, als würden Sie anhand des Nummernschilds die Tankfüllung eines Autos prüfen wollen.

 

Wenn Sie eine Abrechnung haben und Ihnen die Vollmacht zur Auskunft vorliegt, fragen Sie die Kanzlei einfach, ob die Lohnabrechnung für Willi Müller vom August 2025 wirklich mit 2.500 Euro endet. Fertig. Was soll das VKZ da bringen?

 

Sie wollen wissen ob die Lohnabrechnung stimmt. Das lässt sich so doch viel einfacher klären.

 

Ein fremder Dritter kann zu dem VKZ ohnehin nichts sagen.

 

Sie müssen allerdings damit rechnen, dass die Kanzlei Sie auch fragt, ob Ihre Vollmacht denn wirklich echt ist und sich beim Mandanten rückversichert.

Live long and prosper!
ulli_preuss
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@martin65  schrieb:

Dok.-Nr.: 1070280 erläutert die VKZ.

Anhand dieser "Erläuterungen" können Sie mir sicherlich das VKZ vom 22.09.2025 verraten. 🙂

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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ulli_preuss
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@m_brunzendorf  schrieb:

 

Grund dafür ist meiner Meinung nach, dass diese Verarbeitungskennzeichen eigentlich nie jemanden interessieren und deshalb damit keiner weitere Erfahrung hat.

 

Ich persönlich weiß, dass "die Dinger da sind", habe aber die letzten 20 Jahre nie weiter darauf geachtet.


 

Z. B. werden in manchen Fehler-/Hinweismeldungen die VKZ/LZ genannt.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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ulli_preuss
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@andrereissig  schrieb:

Ganz ehrlich, das ist doch vollkommen wurscht.

 

Das ist ungefähr so, als würden Sie anhand des Nummernschilds die Tankfüllung eines Autos prüfen wollen.

 

So vollkommen wurscht ist es nicht. Wenn eine VKZ zeitlich nicht zum dokumentierten Monat passt, ist dies mE schon ein Indiz, dass hier etwas nicht stimmt.

 

Eine Validierung der Abrechnung ist über die Kombination von VKZ/LKZ selbstverständlich nicht möglich, aber dafür ist sie auch nicht gedacht.

 

Das sollte ja seinerseits die Lohn-ID bewerkstelligen, welche aber technisch bedingt nicht auf die Abrechnungen von Lohn und Gehalt gedruckt werden konnte und somit einen nicht unbedeutenden Anteil von DATEV-Lohnabrechnungen in den Augen Dritter (z. B. Banken) "verdächtig" machte. Die Diskussion deswegen, wegen der von ehemaligen DATEV-Mitgliedern eingerichteten "Prüf-Webseite" und anderem mehr kochte hoch und hat leider u. a.  einen wirklichen Experten für den Bereich, Mike Hecker, und seine Posts davongetragen.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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andrereissig
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@ulli_preuss  schrieb:

So vollkommen wurscht ist es nicht. Wenn eine VKZ zeitlich nicht zum dokumentierten Monat passt, ist dies mE schon ein Indiz, dass hier etwas nicht stimmt.


Naja, aber es geht ja eher darum, möglich unkompliziert festzustellen, ob eine Abrechnung gefälscht wurde.

 

Wenn ich in Photoshop die Beträge bearbeite und ein paar Tausender draufpacke, hilft mir auch die beste Analyse des VKZ nichts.

 

Daher ist es nicht nur einfacher, sondern auch sinnvoller, sich einfach die Ergebnisse der Abrechnung bestätigen lassen.

 

Ansonsten kann ich auch eine radiometrische Analyse des Papiers machen, ob die Zellfasern aus dem passenden Jahr der Erstellung stammen. Geht das? Ja. ist das sinnvoll? Nein.

 

Mir ging es eher darum, zu sagen, dass das VKZ nicht das richtige Datum für das gewünschte Ziel ist.

Live long and prosper!
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ulli_preuss
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Deswegen schrieb ich ja ein "Indiz", aber keine Validierung. Indiz deshalb, weil ja der gewiefte Photoshop-Patrick durchaus die Zahlen einer Abrechnung ändern kann, ohne dass es auffällt.

 

Wenn aber die üblicherweise drei oder gar vier letzten Abrechnungen vorgelegt werden sollen und unser Patrick schon mal dabei ist, könnte er ja auf den Gedanken kommen, bei z. B. einem Gehaltsempfänger in der August-Vorlage einfach nur August durch jeweils Juli, Juni und Mai auszutauschen. Damit hätten vier zeitlich unterschiedliche Abrechnungen die selbe VKZ/LKZ-Kombi, was nicht sein kann. Das wäre für mich ein Indiz.

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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martin65
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@ulli_preuss 

 

Sorry, Datenschutz.

 

Übrigens: 

 

Die Abkürzung VKZ hat je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen, darunter die Vereinskennziffer für Vereine in Nordrhein-Westfalen, das Verwaltungskennzeichen für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder die historische Abkürzung für die Vaihinger Kreiszeitung. 

 

POV: "Welches Schweinderl hättens den gern'?" (Grüße gehn raus an Robert)

 

 

 

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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ulli_preuss
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@martin65  schrieb:

 

Sorry, Datenschutz.

Ich hab's mir fast gedacht. 😄

 

 


Die Abkürzung VKZ hat je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen, darunter die Vereinskennziffer für Vereine in Nordrhein-Westfalen, das Verwaltungskennzeichen für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder die historische Abkürzung für die Vaihinger Kreiszeitung. 

 

POV: "Welches Schweinderl hättens den gern'?" (Grüße gehn raus an Robert)


Der entsprechende Kontext sollte durch die Teilnahme in einem DATEV-Forum bereits skizziert sein. 😙

Deswegen werfe ich auch keinen Heiermann  ins DATEV-Schwein.

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letzte Antwort am 01.10.2025 17:08:26 von ulli_preuss
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