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Urlaubsrückstellung in LuG

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letzte Antwort am 04.04.2023 17:56:12 von christiankunz
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christiankunz
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Eine Frage an die Lohn-und-Gehalt-Fachleute:

 

Ich erstelle gerade eine Bilanz für 2021. Der Berechnung der Urlaubsrückstellung zum 31.12.2021 liegen  die regelmäßigen Vergütungen der letzten drei Monate zu Grunde. Nachberechnungen sind wertaufhellend, nicht wertbegründend, und folglich gemäß dem Entstehungsprinzip im Nachberechnungsmonat zu berücksichtigen.

 

Im Datev-LuG-Berechnungsschema sind jedoch nur Nachberechnungen für die Monate Oktober und November enthalten (und auch jeweils zutreffend dem Nachberechnungsmonat zugeordnet); die erst im Januar vorgenommene Nachberechnung für Dezember fehlt dagegen und führt somit insgesamt zu einer zu niedrig ausgewiesenen Rückstellung.

 

Muß hier irgendeine der zahllosen Programmeinstellungen geändert werden? Oder handelt es sich um einen Programmfehler?

 

Danke im voraus und Grüße aus München

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,


vermutlich wurde in Lohn und Gehalt die Urlaubsrückstellung zum 31.12.2021 bereits vor der Nachberechnung im Januar 2022 für Dezember 2021 erstellt. Die Urlaubsrückstellung wurde nach der durchgeführten Nachberechnung in das Vorjahr nicht mehr neu erstellt.


Leider kann jetzt keine Urlaubsrückstellung mehr für das Vorvorjahr in Lohn und Gehalt aktualisiert bzw. neu erstellt werden.


Bitte beachten Sie: Mit der aktuellen Programmversion kann eine Urlaubsrückstellung nur für das aktuelle und das Vorjahr erstellt werden. Nachberechnungen oder Auswertungen können nur auf Basis des aktuellen und des Vorjahres erfolgen (Ausnahme: Mandant befindet sich im Abrechnungsmonat Januar).

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
christiankunz
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Schöneweis,

 

danke für Ihre Erläuterung.

 

Die Urlaubsrückstellung wurde allerdings definitiv erstmals erst vor kurzem, also viele Monate nach der Nachberechnung Dez 21/Jan 22, erstellt. Gibt es noch eine andere Erklärung außer einem Programmfehler?

 

Im übrigen würde es sich m. E. auch dann, wenn Ihre Vermutung zugetroffen hätte, um einen Programmfehler handeln. Es ist nämlich nicht wirklich einzusehen, weshalb das Programm LuG eine Urlaubsrückstellung nicht zutreffend ermitteln können soll, obwohl z. B. im Programm Daten-Analyse-System alle Daten dazu vorhanden sind und daraus – mit etwas Excel-Bastelei, die ich mir gerne erspart hätte –  sehr wohl eine korrekte Rückstellungsberechnung erstellt werden kann.

 

Wäre nicht zumindest ein Hinweis auf evtl. fehlende Nachberechnungswerte bei den Auswertungen Urlaubsrückstellung und Berechnungsschema angebracht und auch kurzfristig realisierbar?

 

Grüße aus München

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
92 Mal angesehen

Hallo,


damit wir dies genau beurteilen und weitergeben können, bedarf es einer detaillierten Prüfung.


Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns.


Vielen Dank

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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christiankunz
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Frau Schöneweis,

 

mein Problem habe ich, wenn auch gezwungenermaßen umständlicher als nötig, mit DAS + Excel inzwischen gelöst. Was noch zu tun bleibt, ist die Analyse und Korrektur des fehlerhaften Programmverhaltens durch die DATEV. Ich kann Ihnen dazu gerne unsere Unterlagen zur Verfügung stellen, möchte aber für mein Hilfsangebot nicht auch noch zur Kasse gebeten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Kunz

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letzte Antwort am 04.04.2023 17:56:12 von christiankunz
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