Die Mitarbeiterin ist seit Dezember nach einer OP in Wiedereingliederung bis 28.02.
Die Geschäftsführung möchte, dass ich ihr mit der Februarabrechnung am 05.03. den alten Urlaub für 2020 auszahle, da die Mitarbeiterin knapp bei Kasse ist.
Muss ich die Einmalzahlung als Nachberechnung in 12/2020 eingeben?
Damit wäre ich noch in der Märzklausel
Unterbreche ich damit die Krankheit und muss ein Ende der Fehlzeit setzen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wie Sie die Urlaubsabgeltung für die Mitarbeiterin erfassen können, haben wir für Sie in einem Beispiel im Dokument 5303388 Urlaubsabgeltung (Beispiele für LODAS) zusammengefasst.
Sie können die Urlaubsabgeltung sowohl im aktuellen Abrechnungsmonat als auch rückwirkend für den Bearbeitungsmonat 12/2020 erfassen.
Grundsätzlich gilt, ein Einmalbezug kann auch während einer Unterbrechung abgerechnet werden. Gibt es im aktuellen Jahr aufgrund einer Unterbrechung keine Sozialversicherungstage, fallen für einen sozialversicherungspflichtigen Einmalbezug keine Sozialversicherungsbeiträge an. Ausnahme ist die Abrechnung eines Einmalbezugs im ersten Quartal (Märzklausel).
Weitere Informationen zur Märzklausel und was hierbei zu beachten ist, finden Sie im Dokument 1032506 Märzklausel - Hintergrund .