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Urlaubsabgeltung beim Ausscheiden nach Ende des Krankengeldbezugs

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letzte Antwort am 23.04.2025 18:59:01 von sue
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StB_in
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Ein Arbeitnehmer war 1,5 Jahre krank und hat nun zum 30.04. gekündigt. Der Krankengeldanspruch bestand bis zum 27.04.25. Es sind somit noch drei Tage abzurechnen (AN erscheint nicht mehr, sondern nimmt Urlaub).

Der darüber hinausgehende Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage und soll auf Verlangen des Arbeitnehmers ausgezahlt werden.

L+G rechnet die drei Tage sv-mäßig "normal" ab. Von der Urlaubsabgeltung wird  RV/AL zusätzlich bis zur BBMG berechnet. Von der KV/PV aber nicht. ist das richtig? 

 

 

sue
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Das würde ich noch nicht abrechnen. Wenn der AN noch bis zum 30.4.2025 krankgeschrieben wird, gibt es dieses Jahr keine SV Tage und die Abgeltung bleibt sv-frei.

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StB_in
Einsteiger
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@sue : Vielen Dank für den Tipp. Der Arbeitgeber geht aber davon aus, dass keine Krankschreibung mehr kommt. Das liegt wohl daran, dass die Maximalbezugsdauer des Krankengelds erreicht ist. Wenn jetzt noch eine Krankmeldung erfolgt, wird für diese Tage kein Geld gezahlt, was die Gesundwerdung unter Umständen fördert..

 

Meine Frage konnte ich übrigens mit dem Berechnungsschemata lösen, nachdem ich eine richtige Abrechnung (nicht nur eine Probeabrechnung) gemacht habe. Ich hatte die anteilige BBG für 3/30 falsch berechnet .

 

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sue
Fortgeschrittener
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Kein Krankengeld mehr heißt ja nicht gesund. Wenn nicht arbeitsfähig, keine SV Tage und 20%AG Anteile gespart.

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letzte Antwort am 23.04.2025 18:59:01 von sue
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