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Urlaubsabgeltung bei Austritt Vorjahr

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letzte Antwort am 21.06.2016 08:55:10 von karsi
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karsi
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

ich habe für einen im letzten Jahr ausgeschiedenen Kollegen die Urlaubsabgeltung nachberechnet im Februar, da er vollen Anspruch in 2015 hatte und wir nur anteilig abgegolten haben.

Über diese Nachberechnung möchte ich nun nachweislich die Abführung von SV und Steuer belegen. Leider bringen mich die Auswertungen aus DAtev nicht weiter.

Vielleicht kann jemand die Zahlen nachvollziehen.

Abgeltung brutto 840,-

Auf Lohnabrechnung keine Steuer angedruckt (Pauschal mit 20% versteuert?) auch kein Steuerbrutto

SV Brutto 840,- SV Abzüge gesamt 166,95

Beitragsabrechnung Krankenkasse Screenshot aus Lodas (Auswertungen)

77678_pastedImage_2.png

Was rechnet Datev da und wie ist es mit der Steuer ?

Schöne Grüße und vielen Dank fürs Sortieren

Karsi

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
257 Mal angesehen

Hallo Karsi,

steuerlich wird eine Nachberechnung ins Vorjahr standardmäßig nach dem Zuflussprinzip abgerechnet. Das heißt, die Werte werden ins aktuelle Jahr übernommen und auch dort in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

Über die Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg. gibt es die Möglichkeit, das Entstehungsprinzip anzuwenden.

Da dies nur in den ersten 3 Januarwochen zulässig ist, muss mit dem Finanzamt Rücksprache gehalten werden. Des weiteren ist die Anwendung nur möglich, wenn nicht bereits in einem vorherigen Monat eine Nachberechnung auf das Vorjahr mit Zuflussprinzip erfolgt ist.

Um die Werte auf der Auswertung nachzuvollziehen, benötigen wir weitere Angaben.

Bitte wenden Sie sich daher über einen anderen Servicekanal an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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karsi
Einsteiger
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Hallo Herr Stein,

vielen Dank.

Mit freundlichen GRüßen

KS

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letzte Antwort am 21.06.2016 08:55:10 von karsi
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