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Urlaubsabgeltung Malerkasse

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letzte Antwort am 13.07.2020 10:33:24 von Daniela_Eichler
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michaelaschmidt
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
765 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe ein Schreiben der Malerkasse bekommen, daß ich eine Urlaubsabgeltung berechnen soll, die die Malerkasse ausbezahlt  hat.

 

MA ist im Juni 2019 ausgeschieden.

 

Laut Dokument 5300759 ist es ja sv frei und wird pauschal mit 20% versteuert.

 

Muss ich den dann jetzt bei Elstam  mit Steuerklasse 6 anmelden?

 

Oder funktioniert das automatisch mit der Lohnart 8050 und 8053?

 

Welche Lohnart benutze ich dann bei dem Vorschuss.

Bei Sokabau ist es ja die 9900.

 

Vielen Dank

Michaela Schmidt

 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
752 Mal angesehen

Hallo Frau Schmidt,

 

es soll eine Urlaubsabgeltung für einen Arbeitnehmer im Malergewerbe ausgezahlt werden. Der Mitarbeiter ist bereits ausgeschieden.

 

Im Dokument 5303128 - Urlaubsabgeltung abrechnen - Malergewerbe (Beispiele für Lohn und Gehalt) finden Sie unter Punkt 3.2 "Urlaubsabgeltung nach dem Austritt aus dem Unternehmen" eine Beschreibung für das genaue Vorgehen.

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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letzte Antwort am 13.07.2020 10:33:24 von Daniela_Eichler
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