Hallo,
wir arbeiten mit Lodas. Der Dachdecker hat einen AN entlassen und dieser ist nun krank, sodas er seinen Urlaub nicht mehr nehmen kann.
Wie errechne ich nun da die Urlaubsabgeltung? Die Std. pro Tg. (7,5 x Std. Lohn u. + 25%). Wäre das so richtig? Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
folgender Auszug aus dem Dokument 5300646 - Urlaub - Lexikon Lohn und Personal, Dachdeckergewerbe:
„Das Urlaubsentgelt berechnet sich für Vollzeitbeschäftigte wie folgt:
Brutto-Durchschnittsstundenlohn von April bis September des Vorjahres x 7,8
Liegt dieser Durchschnittsstundenlohn nicht ganz oder nur teilweise vor, wird der Durchschnittsstundenlohn der letzten 3 Beschäftigungsmonate vor Urlaubsantritt zu Grunde gelegt.“
Im Dokument 5303069 - Urlaubsabgeltung - Dachdeckergewerbe (Beispiele für LODAS) unter Punkt 2.2. ist die Erfassung für die Urlaubsabgeltung erläutert.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo, wie berechnet man die Urlaubsabgeltung bei einem Gehaltsempfänger im Dachdeckergewerbe??? Danke schon mal...
Hallo,
Informationen zur Berechnung der Urlaubsabgeltung im Dachdeckergewerbe finden Sie im Dokument 5303069 .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
danke für ihre Info, dieses Dokument habe ich auch gefunden. Mir geht es um die Berechnung, bei Stundenlöhnen ist es ja (Stundenlohn x 7,8 x Urlaubstage = Wert) aber beim Gehaltsempfänger fehlt mir eine Berechnungsformel oder kann ich da die "herkömmliche" Formel nehmen???
Hallo,
eine Vorgabe zur Berechnung der Urlaubsabgeltung gibt es nicht. Der Betrag ist entweder nach Tarifvertrag oder Einzelvertrag selbst zu ermitteln und über die Bewegungsdaten zu buchen. Wenn nichts anderes dagegen spricht, kann die "herkömmliche Formel" verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
kommen hier bei Urlaubsabgeltung noch 25% drauf?
VG
Hallo,
rechtlich können wir dies nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Experten für Arbeitsrecht.