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Urlaubsabgeltung Dachdecker

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letzte Antwort am 11.07.2022 13:38:01 von Sabrina_Simmerlein
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oskar
Einsteiger
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Hallo,

wir arbeiten mit Lodas. Der Dachdecker hat einen AN entlassen und dieser ist nun krank, sodas er seinen Urlaub nicht mehr nehmen kann.

Wie errechne ich nun da die Urlaubsabgeltung? Die Std. pro Tg. (7,5 x Std. Lohn u. + 25%). Wäre das so richtig? Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

folgender Auszug aus dem Dokument 5300646 - Urlaub - Lexikon Lohn und Personal, Dachdeckergewerbe:

„Das Urlaubsentgelt berechnet sich für Vollzeitbeschäftigte wie folgt:
Brutto-Durchschnittsstundenlohn von April bis September des Vorjahres x 7,8
Liegt dieser Durchschnittsstundenlohn nicht ganz oder nur teilweise vor, wird der Durchschnittsstundenlohn der letzten 3 Beschäftigungsmonate vor Urlaubsantritt zu Grunde gelegt.“

Im Dokument  5303069 - Urlaubsabgeltung - Dachdeckergewerbe (Beispiele für LODAS) unter Punkt 2.2. ist die Erfassung für die Urlaubsabgeltung erläutert.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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S-Thiele
Beginner
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Hallo, wie berechnet man die Urlaubsabgeltung bei einem Gehaltsempfänger im Dachdeckergewerbe??? Danke schon mal...

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

Informationen zur Berechnung der Urlaubsabgeltung im Dachdeckergewerbe finden Sie im Dokument 5303069 .

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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S-Thiele
Beginner
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Herr Stein,

danke für ihre Info, dieses Dokument habe ich auch gefunden. Mir geht es um die Berechnung, bei Stundenlöhnen ist es ja (Stundenlohn x 7,8 x Urlaubstage = Wert) aber beim Gehaltsempfänger fehlt mir eine Berechnungsformel oder kann ich da die "herkömmliche" Formel nehmen???

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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3342 Mal angesehen

Hallo,

 

eine Vorgabe zur Berechnung der Urlaubsabgeltung gibt es nicht.  Der Betrag ist entweder nach Tarifvertrag oder Einzelvertrag selbst zu ermitteln und über die Bewegungsdaten zu buchen. Wenn nichts anderes dagegen spricht, kann die "herkömmliche Formel" verwendet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
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Beste Grüße Wolfgang Stein
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Jones
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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Hallo, 

 

kommen hier bei Urlaubsabgeltung noch 25% drauf?

 

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
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2001 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir dies nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an einen Experten für Arbeitsrecht.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.07.2022 13:38:01 von Sabrina_Simmerlein
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