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Urlaub und Malerkasse

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letzte Antwort am 14.07.2021 08:14:12 von Nina_Schöneweis
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hschäfer
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir arbeiten mit Lohn und Gehalt. Mandant ist ein Malerbetrieb und zahlt in die Malerkasse ein.

 

Frage: Mitarbeiter ist seit 04.2020 krank (Krankengeld seit Ende Juni), hat im Jahr 2020 10 Tage Urlaub genommen, ist seit Juni 2021 wieder da und soll im Juni 2021 jetzt 21Urlaubstage abgerechnet bekommen. Wie muss das gemacht werden? 

Muss ich bei der Malerkasse mir den Stand  des Urlaubsanspruchs für die restlichen Tage für 2020 sagen lassen und diesen irgendwie berücksichtigten? Oder soll ich das Programm rechnen lassen und einen Entschädigungsantrag bei der Malerkasse stellen?

 

Hatte bei der Abrechnung für Juni 2021 21 Tage Urlaub erfasst und Mandant meint, der Betrag sei zu niedrig.

 

2. Frage: kann ein Entschädigungsantrag für nicht genommenen Urlaub bei der Malerkasse automatisch vom Programm gestellt werden?

 

Vielen Dank schon mal

HS

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo HS,

 

der Urlaubsausgleich für das Krankengeld kann in Lohn und Gehalt abgerechnet werden. Die Vorgehensweise finden Sie im Dokument Urlaub im Malergewerbe abrechnen (Beispiele für Lohn und Gehalt) unter Punkt 4.3.3 "Urlaubsentgeltausgleich".


Entschädigungsanträge für nicht genommenen Urlaub können Sie über die Lohnprogramme jedoch leider nicht erstellen.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 14.07.2021 08:14:12 von Nina_Schöneweis
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