Hallo Zusammen,
ein MA hat in seinem Arbeitsvertrag 25 Urlaubstage + Heiligabend, Silvester & Rosenmontag.
Da diese Tage im vorangegangenen Jahr auf einen Samstag gefallen sind kam die Frage auf, ob diese nun dafür verfallen oder der AN darauf einen Anspruch hat. (Arbeitet Mo-Fr)
Für den Rosenmontag kam der AN letztes Jahr auch arbeiten und hat dafür einen anderen Tag variabel Frei gemacht.
Der Chef sagt in diesem Falle nur "Pech gehabt"
Hat jemand selbiges Problem gehabt bzw. kann eine Auskunft über die Rechtslage geben ?
Im Internet habe ich dazu nichts finden können.
Vielen Dank vorab für die Hilfe !
Robert
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Hallo, wenn diese bezahlten Freistellungstage genau definiert sind und eben auf einen arbeitsfreien Tag fallen, würde ich auch sagen "Pech gehabt".
Insofern wäre natürlich von vornherein eine klare Urlaubstagevergabe vertraglich zu vereinbaren.
"Urlaub" i.S.v. Urlaubsanspruch kann ich aus der Schilderung jedoch nicht auslesen.
Insofern würde ich eher den Vergleich zu Feiertagen ziehen, welche auch nicht gesondert vergütet werden, wenn diese auf das Wochenende fallen.
Alles klar ! Vielen Dank für die schnelle Hilfe !