Guten Tag,
wir berechnen den Urlaubslohn mit den entsprechenden Lohnarten (1601 für Std.Lohn - 1631 für Gehalt). Die Monate mit KUG-Bezug dürfen sich nicht negativ auf den Urlaubslohn auswirken.
Die Firma war seit 03/2020 durchgehend im KUG, mal Vollausfall - mal Teilausfall. Ich habe bei den Arbeitnehmern für den Urlaubslohn abweichenden Faktor aus den letzten vollen 3 Monaten vor KUG jedes Mal genommen (12/2019 - 02/2020), weil ich noch keine 3 volle Monate ohne KUG in 2020 habe. Gibt es hierfür eine elegante Lösung?
VG
Edit: Durchschnitt notwendig wegen SFN-Zuschläge.
Hallo,
da die Werte während der Monate mit Kurzarbeit nicht in den Durchschnitt eingeflossen sind, können sie in den Personaldaten unter Vortragswerte Durchschnitt für die entsprechenden Monate Vorträge vornehmen. Oder sie nutzen eine neue Lohnart mit anderem Zeitversatz.
Alternativ können sie auch eine manuelle Korrektur des Sollentgelts in Lohn und Gehalt in den jeweiligen Personaldaten über die Bewegungsdaten | Monatsstammdaten | Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigungsförderung | Veränderung Sollentgelt vornehmen. Dieses wird dann vorrangig für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG