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Urlaub Bauhauptgewerbe - Lodas

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letzte Antwort am 26.01.2021 13:14:15 von Vanessa_Mertel
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sch
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Arbeitnehmer hat zum 31.12.2020 0 Urlaubstage.

 

Der Betrieb war aber vom 01.01. - 10.01.2021 geschlossen somit hat er 5 Urlaubstage in Anspruch genommen. Wie soll ich das abrechnen? Urlaubsanspruch Januar sind ja nur 2,5 Tage und 1/2 Tage sind dann auch noch nicht abrechenbar 😞

 

Baulohn ist total unverständlich.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


grundsätzlich können im Baulohn immer nur so viele Urlaubstage abgerechnet werden, wie angespart wurden. 


Rechnen Sie in Ihrem Fall mit der Erstabrechnung des Monats 01/2021 die 2 angesparten Urlaubstage ab. Für die 3 restlichen Urlaubstage, die der Mitarbeiter im Januar in Anspruch genommen hat, verwenden Sie übergangsweise eine andere Fehlzeit. Welcher Fehlzeitengrund (z. B. unbezahlter Urlaub, Sonderurlaub oder bez. Stunden) genutzt werden soll, klären Sie bitte mit dem Mandanten ab.


Mit der Abrechnung des Monats 02/2021 erhöht sich der angesparte Urlaub und es kann für 01/2021 eine Nachberechnung der restlichen 3 Urlaubstage erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Fehlzeit, die übergangsweise für die Abrechnung 01/2021 genutzt wurde, ggf. herausgenommen werden muss.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.01.2021 13:14:15 von Vanessa_Mertel
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