Guten morgen alle zusammen,
ich habe folgende Frage:
werden die privater Auslagen, solche wie Unterkunft und Heimweg ( Auto mieten, tanken) als geldwerter Vorteil abgerechnet?
Es geht einmal um die MA aus Hamburg, die in Berlin arbeitet. AG will die gesamten Kosten übernehmen. Ich habe im Mai mit LA 9030- Auszahlung Reisekosten ( Heimweg am Wochenende) in Höhe von 750,77 € und 9680- Übernachtung mehrauf. in Höhe von 599,96€ abgerechnet.
Es ist doch falsch, oder? Es sollte mit LA 2505- Logis und 2700- geldwerter Vorteil abgerechnet sein..🤔
Danke in Voraus für die Unterstützung !
LG Jelena
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
es kommt drauf an, ob es sich um eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung (z. Bsp. Familienheimfahrten), Reisekosten auf einer Auswärtstätigkeit oder um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt.
Hier finden Sie Abrechnungsbeispiele, wenn es sich um die eine der beiden erstgenannten Varianten handelt:
Hier finden Sie auch Verlinkungen mit Beispielen zu Fahrkostenerstattungen etc..
Handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn können Sie jede Lohnart verwenden, müssen nur daran denken eine Folgelohnart für den Abzug zu berücksichtigen. Wenn es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wäre bei den Übernachtungskosten noch zu prüfen, ob es sich hier um eine Wohnung handelt und diese zu bewerten ist.
Auf den ersten Blick würde ich an eine doppelte Haushaltsführung denken, aber die Beurteilung können nur Sie anhand der Tatsachen vornehmen.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank T.Reich,
ja, wir sind zur Meinung gekommen, dass es um die dobbelte Haushaltsführung geht.
LG
Jelena