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Unterhaltspfändung wird nicht automatisch ausgeführt - LuG

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letzte Antwort am 27.10.2022 16:30:39 von Astrid_Preuß
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kimeba
Fortgeschrittener
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Hallo!

 

Bei einem Mitarbeiter mit einem Festgehalt wurde vor meiner Zeit Unterhaltspfändungen abgezogen.

 

Nun wurde keine Pfändung einbehalten, obwohl (bis auf die EPP) keine Veränderung in den Gehaltdaten waren.

 

Ich könnte mir vorstellen, dass meine Vorgängerin diese Pfändung ausgelöst hat, nur wie, wenn dem so ist? 

Ansonsten habe ich keine manuellen monatlichen Buchungen gesehen. Ebenso habe ich kein Enddatum in dieser Pfändung.

 

Woran könnte es liegen?

 

 

mfg Torsten

trigon
Einsteiger
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Hallo Thorsten,

 

ist ein Ende bei der Unterhaltspfändung eingegeben? Manchmal wird das Kind auch adoptiert oder es nimmt eine Arbeit an.

 

Liebe Grüße

 

Sabine

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kimeba
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Es ist kein Ende eingetragen.

 

Gibt es eine manuelle Ausführung bei den Pfändungen bzw. noch allgemeiner bei bestimmten Lohnarten?

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trigon
Einsteiger
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Hallo Torsten,

 

wir haben bei Unterhaltspfändung die Lohnart 9811

 

Liebe Grüße

 

Sabine

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pumpkin89
Einsteiger
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Hallo!

 

Haben sich vielleicht die Steuermerkmale des AN geändert, sodass die Pfändung nicht "greift"?

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kimeba
Fortgeschrittener
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Nein, das ist es ja, ich übernehme die Lohnabrechnung und dann ist von einem zum anderen Monat der Pfändungsbetrag komplett raus (Festbetrag).

 

Wie ich schon erwähnte:

 

 

Könnte es sein, dass man Pfändungen auch auslösen kann - also manuell zusätzlich zum sowieso schon aufgenommen Pfändungsprozedere?

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trigon
Einsteiger
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Wenn ich das richtig verstehe, wird ein fester  Betrag gepfändet. Dann kann man den Betrag doch erfassen.

Steht etwas unter der Unterhaltspfändung in laufende Unterhaltspfändung und Rückständiger Unterhalt?

 

Liebe Grüße

 

Sabine

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trigon
Einsteiger
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und nein, man kann Pfändungen nicht manuell auslösen.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


dass eine Pfändung nicht abgerechnet wird, kann verschiedene Ursachen haben.


Möglicherweise finden Sie Ihre Lösung in folgenden Dokumenten:


 9219389 – Pfändung / Lohnpfändung, Unterhaltspfändung
 1008508 – Unterhaltspfändung abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.10.2022 16:30:39 von Astrid_Preuß
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