Hallo!
Bei einem Mitarbeiter mit einem Festgehalt wurde vor meiner Zeit Unterhaltspfändungen abgezogen.
Nun wurde keine Pfändung einbehalten, obwohl (bis auf die EPP) keine Veränderung in den Gehaltdaten waren.
Ich könnte mir vorstellen, dass meine Vorgängerin diese Pfändung ausgelöst hat, nur wie, wenn dem so ist?
Ansonsten habe ich keine manuellen monatlichen Buchungen gesehen. Ebenso habe ich kein Enddatum in dieser Pfändung.
Woran könnte es liegen?
mfg Torsten
Hallo Thorsten,
ist ein Ende bei der Unterhaltspfändung eingegeben? Manchmal wird das Kind auch adoptiert oder es nimmt eine Arbeit an.
Liebe Grüße
Sabine
Es ist kein Ende eingetragen.
Gibt es eine manuelle Ausführung bei den Pfändungen bzw. noch allgemeiner bei bestimmten Lohnarten?
Hallo Torsten,
wir haben bei Unterhaltspfändung die Lohnart 9811
Liebe Grüße
Sabine
Hallo!
Haben sich vielleicht die Steuermerkmale des AN geändert, sodass die Pfändung nicht "greift"?
Nein, das ist es ja, ich übernehme die Lohnabrechnung und dann ist von einem zum anderen Monat der Pfändungsbetrag komplett raus (Festbetrag).
Wie ich schon erwähnte:
Könnte es sein, dass man Pfändungen auch auslösen kann - also manuell zusätzlich zum sowieso schon aufgenommen Pfändungsprozedere?
Wenn ich das richtig verstehe, wird ein fester Betrag gepfändet. Dann kann man den Betrag doch erfassen.
Steht etwas unter der Unterhaltspfändung in laufende Unterhaltspfändung und Rückständiger Unterhalt?
Liebe Grüße
Sabine
und nein, man kann Pfändungen nicht manuell auslösen.
Hallo,
dass eine Pfändung nicht abgerechnet wird, kann verschiedene Ursachen haben.
Möglicherweise finden Sie Ihre Lösung in folgenden Dokumenten:
9219389 – Pfändung / Lohnpfändung, Unterhaltspfändung
1008508 – Unterhaltspfändung abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.