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Unterhaltspfändung und Dauerkrank

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letzte Antwort am 30.03.2020 13:15:17 von joei1230
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joei1230
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo!

 

Ich habe einen Mitarbeiter mit einer Unterhaltspfändung, der aber schon seit Ende Februar  den ganzen Monat März Krankengeld (K6) bezogen hat.

 

Trotzdem rechnet LuG einen Pfändungsbetrag, so dass die Auszahlung negativ ist. Was habe ich falsch gemacht?

 

Danke!

 

VG Johannes Eißing

DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
291 Mal angesehen

Hallo Johannes Eißing,


der Unterbrechungsausfallschlüssel "K6" löst nicht automatisch aus, dass dadurch die Abrechnung der Unterhaltspfändung "aussetzt".


Wenn die Pfändung bei einem Mitarbeiter für einen gewissen Zeitraum nicht abgerechnet werden soll, gehen Sie wie folgt vor:


1. Betreffenden Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen.


2. Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung wählen.


3. In der Registerkarte "Allgemeine Daten" den Haken "Pfändung unterbrochen" setzen.


Somit wird die Pfändung im Zuge der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt und kein Pfändungsbetrag abgerechnet.


Wenn die Pfändung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden soll, legen Sie bitte beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung über die Schaltfläche "Historischen Stand kopieren" ein neues Gültig-ab Datum an. Erfassen Sie den Monat als neues Gültig-ab Datum, ab dem die Pfändung wieder greifen soll und entfernen Sie dort den Haken "Pfändung unterbrochen".


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
joei1230
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Danke und GESUND BLEIBEN!!

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letzte Antwort am 30.03.2020 13:15:17 von joei1230
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