Hallo Zusammen,
bei einem Mitarbeiter ist eine Unterhaltspfändung angelegt, die auch jeden Monat über den Datenträger überwiesen wird. Nun ist dieser Mitarbeiter aufgrund Bezug Krankengeld unterbrochen. Die Unterhaltspfändung wurde trotz Unterbrechnung mittels Datenträger überwiesen, steht aber nicht als Nettoabzug auf der Lohnabrechnung. Auf der Pfändungsübersicht steht nun ein rückständiger Unterhalt. Wird dieser Rückstand automatisch abgezogen oder muss man den selbstständig im Netto abziehen? Da die Überweisung erfolgt ist, aber die Pfändung nicht auf der Lohnabrechnung steht, ergibt sich eine Differenz in der Lohnbuchhaltung.
Wie ist hier das richtige vorgehen?
Danke für die Hilfe!