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Unterbrechung/ laufende Brutto vereinbart

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letzte Antwort am 29.08.2016 11:14:08 von ulli_preuss
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo Zusammen,

wir haben eine Unterbrechung erfasst und im Hinweisprotokoll erscheint die Meldung:

EEL: Das "laufende Brutto vereinbart" ist nicht vorhanden. Für die Berechnung wird stattdessen das "laufende Brutto tatsächlich" herangezogen.

Was kann in solch einen Fall denn passieren wenn das "LBV" nicht erfasst wurde?

Warum reicht anscheinend das "LBT" nicht immer aus?

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

N.Troike

björn
Experte
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Nachricht 2 von 10
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Hallo Frau Troike,

in so einem Fall erhält der AN weniger Krankengeld, da das laufende Brutto in diesem Monat niedriger ist als das vereinbarte.

Deshalb muss das laufende Brutto in so einem Fall in dem Monat eingetragen werden, bevor der AN krank geworden ist, damit die Berechnung für das Krankengeld korrekt ist.

Gruß

Björn Niggemann

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 3 von 10
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Hallo,

ich gebe meinem Vorkommentator Recht und zusätzlich ist zu bedenken, dass in das vereinbarte Brutto noch einige Entgeltbestandteile mehr einfließen, wie der AG-Zuschuss zu vL, Kfz-Nutzung etc. (Diese Frage habe ich erst kürzlich mit einer Krankenkasse geklärt.)

Ich würde Ihnen raten, bei allen Gehalts-/Festlohnempfängern das vereinbarte Brutto nachzutragen (mindestens drei Monate vor der aktuellen Abrechnung) und bei Neuanlagen darauf zu achten, dass es miterfasst wird. Sie sparen sich für die Zukunft Nacharbeiten. Bei Lohnänderungen muss natürlich darauf geachtet werden, das vereinbarte Brutto entsprechend anzupassen.

Viele Grüße

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 10
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Hallo und vielen Dank.

Bei diesen MA gibt es keine weiteren Besonderheiten somit kann die EEL-Bescheinigung erst mal so raus, denke ich.

Dann muss z.Bsp. auch bei jeden Neuvertrag VWL oder auslaufenden Vertag daran gedacht werden das VB zu ändern....

Muss die KFZ-Nutzung wirklich auf das VB gerechnet werden?

Wo kann man die einzelnen Sachverhalte nochmal nachlesen?

Gruß und vjelen Dank

N.Troike

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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Troike,

hier können Sie zum EEL-Verfahren noch einmal nachlesen. Ich glaube Sie nutzen Lodas, oder?

Entgeltersatzleistungen (EEL): Anleitung für LODAS  (Punkt 5)

Für LuG:

Entgeltersatzleistungen (EEL): Anleitung für Lohn und Gehalt (Punkt 6)

Hier auch noch ein weiteres Dokument, was für beide Programme gilt

Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles (Punkt 9)

Viele Grüße

T. Reich

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo in die Runde,

die Eintragung in dem Feld "laufendes brutto vereinbart" ist notwendig, wenn das tatsächliche Brutto hiervon abweicht. Solange das vereinbarte Brutto auch abgerechnet wird, hat das Fehlen des Eintrags keine Auswirkung auf die Entgeltbescheinigung und auch nicht auf die Höhe des Krankengeldes.

in so einem Fall erhält der AN weniger Krankengeld, da das laufende Brutto in diesem Monat niedriger ist als das vereinbarte.

Die Meldung kommt immer dann, wenn das Feld "laufendes Brutto vereinbart" nicht gefüllt ist. Ob hierdurch tatsächlich ein niedrigeres Krankengeld gezahlt wird, kann man pauschal nicht sagen. Dies hängt von der tatsächlichen Höhe des vereinbarten Brutto ab.

Eine regelmäßige Pflege des Feldes "vereinbartes Brutto" sollte immer dann erfolgen, wenn Schwankungen durch Überstunden etc. vorliegen.

Bei Gehaltsempfängern, die über die normalen Festbezugsfelder erfasst werden, ist u.U. zu empfehlen, das Feld gleich mit auszufüllen. Für den Fall, dass Sie (z.B. bei einer Tariferhöhung) die Funktion der mitarbeiterübergreifenden Änderung der Festbezüge nutzen, wird das Feld "lfd. Brutto vereinbart" allerdings nicht mit geändert. Dies muss dann bei jedem Arbeitnehmer einzeln angepasst werden.

Auch wenn Sie die Funktion der Gehaltstabellen nutzen, wird es aufwändig, die Felder immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Wenn Sie in dem Fall bei einer Tariferhöhung die Gehaltstabelle ändern, würde dies bedeuten, dass Sie das Feld wiederum bei jedem Arbeitnehmer einzeln ändern müssen.

Insoweit sollte es zum Ablauf der Erfassung einer Entgeltersatzleistung mit dazu gehören, dass das Feld "lfd. Brutto vereinbart" auf jeden Fall geprüft wird.

Zu empfehlen ist auch, vor der Übermittlung der EEL eine Probeabrechnung durchzuführen, da dann auch die EEL mit erstellt wird und der Hinweis zum Feld "lfd. Brutto vereinbart" (wenn das Feld nicht gefüllt ist) auch gleich im Fehlerprotokoll aufgeführt wird. Die in der Bescheinigung angesetzten Entgelte sollten dann auch auf jeden Fall geprüft werden.

Viele Grüße

Uwe Lutz

n_troike
Fortgeschrittener
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Vielen Dank,

insbesondere an Herrn Lutz für die ausführliche Antwort mit ein bisschen Hintergrundinfo.

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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 10
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Hallo,

ich wollte hier noch etwas anmerken.

Herr Preuß hatte geschrieben, dass zu bedenken sei, dass noch mehr Entgeltbestandteile in das VEREINBARTE Brutto mit einfließen wie AG-Zuschuss zur VWL.

Der AG-Zuschuss zur VWL wird nach meiner Ansicht aber auch beim  Brutto TATSÄCHLICH automatisch ermittelt.

Dann würde ein MA mit nur Festlohn und VWL auch schon mal keine Pflege über das Feld VEREINBARTEs Brutto benötigen?

Eine regelmäßige Pflege des Feldes "vereinbartes Brutto" sollte immer dann erfolgen, wenn Schwankungen durch Überstunden etc. vorliegen. (von Uwe Lutz)

Was wären diese etc´s denn so alles? Genau das würde mich interessieren.

Grüße und vielen Dank schon mal.

Nico

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

unter etc's wären alle Bestandteile zu verstehen, die zur Ermittlung des Krankengelds benötigt werden, aber i.d.R. nicht in den Stammdaten als Lohnbestandteile erfasst werden.

Also schwankende und/oder nicht jeden Monat vorkommende als laufendes Entgelt beitragspflichtige Bezüge, also Provisionen, Zuschläge, Zulagen, Bonis usw.. Was halt alles noch so anfallen kann.

Viele Grüße

T. Reich

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ulli_preuss
Fachmann
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Nachricht 10 von 10
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Hallo,

ich habe keine Schlüsselung gefunden, die z. B. den AG-Zuschuss vL als Bestandteil des vereinbarten Bruttos ausweist. Somit bleibt mW nur die manuelle Erfassung. In das laufende Brutto fließt dieser Betrag ein, das ist richtig.

Wenn Sie das vereinbarte Brutto nicht erfassen und sich auf das tatsächliche verlassen, müssen Sie kontrollieren, wie sich Entgeltumwandlungen auf das ausgewiesene tatsächliche Brutto auswirken, denn Kürzungen dürfen nicht berücksichtigt werden.

Viele Grüße

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
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letzte Antwort am 29.08.2016 11:14:08 von ulli_preuss
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