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Unfallversicherung: geänderte Mitgliedsnummer 2017

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letzte Antwort am 04.12.2017 08:00:54 von b_lübben
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b_lübben
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Hallo,

wahrscheinlich schon oft gefragt aber ich finde leider keinen Antwort. Wir sind noch mit Lodas 10.5 unterwegs. Ich habe viele Mandanten in der Gastronomie. Hier wurde 2017 eine neue bzw. geänderte Mitgliedsnummer vergeben. Ich habe 2017 eine neue Mitgliedschaft angelegt und mich

im laufenden Jahr auch nicht mehr groß mit dem Thema UV beschäftigt. Nun kommt mit der ersten Probeabrechnung im Dezember die Fehlermeldung:

Für die alte Mitgliedsnummer, die noch mit Mitgliedschaft 1 und Gültigkeit 2016 angelegt ist, findet keine Datenübermittlung statt. Es liegen keine zurückgemeldeten Daten für 2017 vor. Erst jetzt ist mir aufgefallen, dass ich Auswertung 145 + 420 für beide Mitgliedsnummern bekomme.

Muss die alte Mitgliedschaft gelöscht werden? Und wenn ja wie? Ich habe das Kreuzchen für die Hauptmitgliedschaft bei der neuen Mitgliedschaft gesetzt. Allerdings hatte ich bei der alten Mitgliedschaft 2016 UND bei der neuen für 2017 mit neuer Mitgliedsnummer bei Hauptgefahrentarifstelle ein Kreuz gesetzt.

Habe ich deswegen 2 Auswertungen bekommen?

Kann mir jemand Hilfestellung leisten, wie ich nur die neue und korrekte Mitgliedschaft in den Lohnnachweis bekomme?

Viele Grüße aus Oldenburg

Bettina Lübben

heckerlein
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b_lübben
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Hallo,

das probiere ich aus! Danke für die schnelle Info.

Sollte ich dann vor Abrechnung Dezember nochmal die Stammdaten senden?

VG

Bettina Lübben

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b_lübben
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Hallo nochmal,

bei einem Mandanten hat es geklappt. Die Fehlermeldung ist weg.

Bei einem anderen Mandanten habe ich nun eine neue Fehlermeldung. Ich habe da 2 verschiedenen Mitgliedsnummern, die ich unter einer Mandantennummer abrechne.

Es war schon so, als ich den Lohn übernommen habe: eine Firma, 2 verschiedene Betriebsnummern und 2 verschiedene Mitgliedsnummern bei derselben UV: der

BGN. Die neuen Mitgliedschaften (Nr. 3+4) mit geänderten Nummern waren seit Januar angelegt aber es ist für 2017 kein Stammdatenabruf bei der UV für diese Mitgliedschaften erfolgt.  Ist im allgemeinen Chaos am Jahresbeginn untergegangen. Ich habe es jetzt gemerkt und nachgeholt. Die Rückmeldung kam heute mit den Daten ab 01-2017 . Nun habe ich, nachdem ich die Daten geprüft habe, im Bearbeitungsmonat 01/17 die AN den Gefahrenklassen zugeordnet und die alten Mitgliedschaften Nr. 1+2 gelöscht.

Jetzt bekomme ich die Fehlermeldung: dass für die Mitgliedschaft Nr. 4 (als Hauptmitgliedschaft habe ich bei Mitgliedschaft Nr. 3 das Kreuz gesetzt, weil die meisten MA in dem Betrieb arbeiten) keine Datenübermittlung des bisherigen Lohnnachweises stattfindet. "Ein unterjähriges Ende löst keine Datenübermittlung aus. Reichen Sie den Nachweis manuell ein."

Aber wo habe ich denn ein unterjähriges Ende mit Sondertatbestand, wenn ich 2 Mitgliedschaften vom 1.1.-31.12.17 habe für die ich auch die Stammdaten zurückgemeldet bekommen habe. Liegt es daran, dass ich den Abruf erst jetzt gemacht habe?

Lässt sich das noch korrigieren? Und wenn nicht: wird die UV nicht auf den digitalen Nachweisen bestehen?

Ich hoffe der Stress wegen der digitalen Übermittlung geht nicht so weiter, wie es 2017 begonnen hat. Das war wirklich nicht schön!

VG

Bettina Lübben

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heckerlein
Fachmann
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björn
Experte
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Guten Morgen Frau Lübben,

mir stellt sich die Frage warum Ihr Mandant 2 verschiedene Mitgliedsnummern besitzt? Das ein Betrieb verschiedene Betriebsnummern hat ist klar. Löst aber zwangsläufig bei der BG keine 2 Mitgliedsnummern aus. Vielleicht können Sie hier mal Kontakt mir der BG aufnehmen und klären ob nicht alles über eine Mitgliedsnummer mit evtl. verschiedenen Gefahrentarifstellen abgebildet werden kann?

Ich kann mir nämlich gut vorstellen, dass Sie die Fehlermeldung deshalb erhalten weil evtl. über DATEV nur eine BG übermittelt werden kann.

Gruß

Björn Niggemann

b_lübben
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Guten Morgen,

da es mein einziger Mandant mit 2 Mitgliedsnummern bei einer BG ist, habe ich auch schon überlegt Kontakt mit der BG aufzunehmen. Vielleicht können die da etwas machen und die 2 Nummern zusammenfassen. 2016 gab es auch schon Probleme bei der Übermittlung. Danke für den Tipp.

VG

Bettina Lübben

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letzte Antwort am 04.12.2017 08:00:54 von b_lübben
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