Hallo liebe Community,
ich erhalte folgende Fehlermeldung:
Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung, Register
Mitgliedschaft
Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Register
Unfallversicherung
Abgabegrund 92 -
Meldezeitraum 20170101 - 20171231
DEÜV: Die Übermittlung der o. g. Meldung konnte aufgrund einer nicht
vorhandenen oder fehlerhaften Mitgliedsnummer bzw. Gefahrtarifstelle nicht
vorgenommen werden. Prüfen Sie Ihre Angaben zur Unfallversicherung.
Diese Meldung bekomme ich für 5 geringfügig Beschäftigte (teilweise ehemalige, teilweise noch beschäftigt). Ich habe die Mitgliedsnummer und GTS abgeglichen und konnte keinen Fehler finden - ich verzweifle tatsächlich bald. Der Hinweis auf das Dokument in der Datenbank hat leider keine Abhilfe verschaffen können. Ich hoffe hier auf Hilfe!
Vielen Dank
Haben Sie mal die Daten unter Personaldaten -> Sozialversicherung -> Allgemeine SV-Daten -> Register "Unfallversicherung" geprüft?
Nicht das hier abweichende Daten eingetragen sind?
Gruß
Hab ich, alles gleich
Hallo,
bitte probieren Sie mal folgendes aus:
Erfassen Sie im aktuellen Bearbeitungsmonat des Mandanten unter
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen,
Registerkarte Nachberechnung Standard für die betroffenen Personalnummern
NM/JJJJ 01/2017*, Wert 1, BS 96
*bzw. Eintrittsmonat in 2017
Anschließend führen Sie eine Probeabrechnung durch und kontrollieren Sie bitte das Protokoll, ob der Fehler weiterhin auftaucht.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Gibt es eventuell außer den zurück gemeldeten Gefahrentarifstellen noch manuell angelegte, die aus den Vorjahren stammen? Diese müssten ggf. gelöscht werden.
Zur Unterscheidung zwischen rückgemeldeten und manuell angelegten Gefahrentarifstellen: Die zurück gemeldeten GTS haben in den "von" "bis" Feldern eine Datumsangabe.
Viele Grüße
Carsten Redling
Nein, es gibt nur eine GTS
Hallo Herr Wielgoß,
das hat tatsächlich funktioniert. Was gibt es da für eine Erklärung? Ich würde es gerne verstehen 🙂
Liebe Grüße
Hallo,
meine Vermutung (!):
Sie haben während des Jahres erneut die UV-Daten abgerufen, weil Sie beispielsweise aufgrund einer Änderung bei der BG vom Programm dazu aufgefordert worden sind. Diese Änderung wurde bei den bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern nicht berücksichtigt, da diese ja nicht mehr abgerechnet wurden....
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hmm das macht keinen Sinn, weil ein Teil von denen ist ja noch beschäftigt. Ich hatte das jetzt in 012018 getestet, da gingen die Fehlermeldungen weg. Jetzt hab ich das in 12/2017 eingetragen, weil ich den Dezember auf Grund von Nachberechnungen sowieso noch mal wiederholen muss, aber dann tauchen die Fehler wieder auf.
ich seh grad, seit heute gibt es ein neues Dokument in der Datenbank 1001137. Dann wird es wohl der Fehler im DATEV Rechenzentrum sein....na ein Glück hat mich das jetzt mehrere Stunden gekostet...für nix 😞
Hallo,
haben Sie denn die Nachberechnungswerte (1/96) im Bearbeitungsmonat Dezember 2017 eingegeben und eine Gesamtwiederholung durchgeführt?
Viele Grüße
Christian Wielgoß
So die Fehler dürften jetzt beseitigt sein. Ich musste für jeder Monat, in denen die Aushilfen kein Geld erhalten haben "Unbezahlte Fehlzeit" eingeben. so etwas habe ich bisher noch nie gemacht, aber gut wieder etwas gelernt. Ich hoffe, dass dann alles hin haut, wenn ich den Dezember wiederhole 🙂 Danke für alle Antworten
Hallo,
zählt das bei Austritt unterm Jahr auch? Ich habe eine Angestellte die zum 17.04.2017 ausgeschieden ist. Muss ich dann in Fehlzeiten vom 18.04.2017 - 31.12.2017 "Unbezahlte Fehlzeit" eintragen? Erscheint nämlich auch wie oben beschrieben auf dem Fehlerprotokoll. Meldezeitraum: 01.01.2017 - 31.2.017
Und bei Austritt z.B. am 15.01.2018 muss dann auch noch für das ganze Jahr unter Fehlzeiten vom 16.01.2018 - 31.12.2018 "Unbezahlte Fehlzeit" eingetragen werden, obwohl der Austritt bereits erfolgte. Erscheint auch im Fehlerprotokoll unter Meldezeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017
Hallo,
ja, bei unterjährigem Austritt eines geringfügig Beschäftigten gilt dasselbe Prinzip.
Es gibt jedoch inzwischen Neuigkeiten zur UV-Jahresmeldung in Verbindung mit einer geringfügigen Beschäftigung!
Für geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer (PGr 109) musste bis einschl. 17.01.2018 eine Fehlzeit für entgeltlose Monate zur sofortigen Erstellung der UV-Jahresmeldung 2017 erfasst werden.
Ab 18.01.2018 wird die UV-Jahresmeldung auch dann erstellt, wenn Monate ohne Entgelt vorliegen und keine Fehlzeit erfasst wird, jedoch eine DEÜV-Abmeldung mit Grund 34 erstellt wurde.
Nicht erstellte Meldungen können ab 18.01.2018 mit einer Nachberechnung (Wert 1/BS 96) auf den Erstellungsmonat (Dezember 2017 oder Januar 2018) der UV-Jahresmeldung nachträglich erstellt werden.
Beste Grüße aus Nürnberg
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe ebenfalls das Problem mit Abgabegrund 92, und zwar für die Personengruppe 190 (nur unfallversicherungspflichtig). Viele Mitarbeiter waren zwar das ganze Jahr beschäftigt, haben aber nur sporadisch Geld erhalten.
Ich gehe also alle durch und trage die entsprechenden Fehlzeiten ein. Verstehe ich das richtig, dass dieses Problem behoben wurde? Oder muss ich in 2018 weiterhin die Fehlzeiten eintragen?
Ich würde denke, eher manuell weiter erfassen. Die Meldung Grund 34 wird doch nicht sofort erstellt, sondern erst nach einer gewissen Zeit der Nichtbeschäftigung, oder täusche ich mich da? In dem Fall gibt es bei kurzen Nichtbeschäftigungszeiten (1 Monat o.ä.) ja wieder das Problem, das weder eine Fehlzeit eingetragen ist, noch die Meldung vorliegt ...
Im Zweifel würde ich das immer erfassen.
Wir haben sehr viele ehrenamtliche Helfer, die nur sporadisch aushelfen und eine Aufwandsentschädigung erhalten. Wenn ich für jeden Mitarbeiter die Fehlzeiten eingeben muss, ist das ein erheblicher Mehraufwand....