abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Umwandlung Vermögenswirksamer Leistungen in eine bAV

18
letzte Antwort am 07.03.2024 09:21:17 von _JuliaBorowski_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Hintemann
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 19
1028 Mal angesehen

Der Mandant hat mit seinen AN Entgeltumwandlungsvereinbarungen für eine Direktversicherung getroffen.

 

Neben dem Umwandlungsbetrag aus dem laufenden Entgelt wurde eine Umwandlung aus vermögenswirksame Leistung vereinbart.

 

Bisher sind bei keinem der AN ein VL-Vertrag hinterlegt.

 

Der Versicherungskaufmann hat mir eine simulierte Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt, da ich mit diesem Sachverhalt nicht so vertraut bin.

 

Hier wird eine Bruttolohnart "Anspr. VLUmw. Betr. AV. AN" genutzt. (Siehe Anlage)

 

Wie löse ich den Sachverhalt in L&G?

Lege ich dafür eine baV sowie eine VL an und schaue, dass ich dann auf den Gesamtbetrag komme?

Dann habe ich als Nettoabzug aber zusätzlich zur berieblichen Altersvorsorge noch den Nettoabzug für VL. Diesen kann ich scheinbar nicht unterdrücken.

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 19
1019 Mal angesehen

Beides muss nach Vertrag separat angelegt werden.

 

Die VWL können Sie unter "Schnellerfassung" relativ einfach anlegen und die bAV unter Direktversicherung.

 

Da gibt es einen Assistenten, der Ihnen bei dem Anlegen hilft.

0 Kudos
Hintemann
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 19
1015 Mal angesehen

Ich komme aber nicht auf die Werte, die in der simulierten Abrechnung stehen.

Dort werden ja um 40,00€ der Bruttobetrag Steuer- und SV Pflichtig erhöht.

Das bekomme ich mit der Methode nicht hin.

 

Es wurde ja auch kein VL-Vertrag abgeschlossen, sondern nur Anspruch auf den AG-Zuschuss für die bAV erhoben.

0 Kudos
Hintemann
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 19
1008 Mal angesehen

Als Beispiel:

Es ist folgendes vereinbart:

Umwandlungsbetrag:

190,00 € bestehend aus laufendem Arbeitsentgelt

40,00 €  bestehend aus Vermögenswirksamen Leistungen

 

Arbeitgeberzuschuss:

46,00 € (20% des Umwandlungsbetrags also 230,00€)

 

Ich habe jetzt eine bAV angelegt über den Assistenten:

230,00 € LA 3040 "Gehaltsverzicht mtl."

230,00 € LA 4720 "Betr. AV, Geh.vz.lfd,§3Nr.63EStG"

 

46,00 € LA 5200 bAV AG-Pflichtzuschuss (Über Variante AG-Pflichtzuschuss eingetragen)

 

Gesamtbetrag zur Direktversicherung 276,00 €

 

Aber wo kommen jetzt die 40,00 € VL ins Spiel?

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 19
996 Mal angesehen

Also wichtig wäre zu wissen, wie hoch soll denn der Gesamtbeitrag sein, der in die bAV einfließt.

 

Sollen es 230 € sein oder 276 €? Dann gibt es drei verschiedene Berechnungsmethoden, um den AG Pflichtzuschuss zu ermitteln. Das muss Ihnen aber die Versicherung mitteilen bzw. steht das im Vertrag drin. In der Regel wählen die meisten Mandanten die 3. Methode ( von Hundert). Dann wäre noch interessant zu wissen, zahlt der AG einen Zuschuss von 20 % oder den gesetzlichen 15 %? Hier ein Link zum Dokument 1004619

 

Die VWL ist separat zu betrachten, das hat mir der bAV gar nichts zu tun.

 

Aber auch da sollte aus dem Vertrag zu erkennen sein, wie hoch der AG Zuschuss sein soll. Meistens sind es 40 €.

 

Die können Sie unter dem Mitarbeiter unter "Schnellerfassung | VWL" hinterlegen.

 

 

0 Kudos
P_Sp
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 19
954 Mal angesehen

Hallo Hintemann,

ich nutze Lodas, aber ich denke die Vorgehensweise wird in L+G ähnlich sein.

 

Es geht ja darum, den Verzicht auf den VL-AG Anteil für die bAV darzustellen.

D.h. du legst den "Anspr. VLUmw. Betr. AV. AN" als eigene Lohnart (lfd. Bezug) an.

Diese wird in den PSD unter Entlohnung erfasst.

 

Den bAV Vertrag legst du normal an. Der Betrag Gehaltsumwandlung ist dann Gehaltsverzicht lt. bAV-Vertrag plus VL-AG Anteil. Im Beispiel die 143,33. Auf diesen Betrag wird dann der Pflichtzuschuss (im Beispiel 20%) gerechnet, so dass der Monatsbeitrag 172,00 betragen würde.

 

Die Registerkarte zur Anlage eines VL-Vertrages wird bei dieser Konstellation nicht genutzt.

 

Viele Grüße

 

0 Kudos
Hintemann
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 19
939 Mal angesehen

@P_Sp 

Ich denke, dass das ein Lösungsweg wäre.

Dann würde ich eine Standard Gehaltlohnart kopieren.

 

So komme ich zumindest auf die Werte.

0 Kudos
P_Sp
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 19
934 Mal angesehen

Ich hatte eben dein Beispiel übersehen.

Ja, es muss eine Standard-Gehaltslohnart angelegt werden, mit geändeter Bezeichnung.

In diesen Fällen geht es um den Nachweis, dass auf den VL AG-Anteil zugunsten der bAV verzichte wurde und um die korrekte Berechnung des Pflichtzuschusses.

 

Viele Grüße

 

zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 19
911 Mal angesehen

Hallo Hintemann,

 

wir haben das gelöst, indem wir im Vertrag für die bAV einen weiteren Bestandteil hinzugefügt haben, der in der Karteikarte "Allgemeine Daten" als AVWL gekennzeichnet wurde. Darin enthalten sind 6,65 € Mindest-AG-Anteil + 1€ AG-Zuschuss (als 15% AG-Zuschuss bAV).

Ansonsten ist die bAV ganz normal Umwandlungsbetrag und einer entsprechenden Zuschuss-Variante angelegt.

Allg. Daten.PNG

Beträge.PNG

  

Im Anhang noch eine Abrechnung....

 

LG

 

Hintemann
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 19
905 Mal angesehen

@zwilling 

ich habe den Versicherungskaufmann gefragt. Es handelt sich wohl nicht um einen AVWL Vertrag.

 

"es handelt sich um normale vermögenswirksame Leistungen, diese werden nur anstatt in einen Aktienfonds oder Bausparvertrag direkt der betrieblichen Altersvorsorge zugeschrieben."

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 19
857 Mal angesehen

@Hintemann  Sie haben doch unter dem Mitarbeiter "Schellerfassung | VWL" direkt eine Maske für die Eingabe der VWL, da brauchen Sie keine Lohnart zu kopieren und neu anzulegen.

 

_JuliaBorowski__1-1699288981654.png

 

_JuliaBorowski__2-1699289032889.png

 

Hilft Ihnen das weiter?

 

 

 

0 Kudos
MikeWHerbs
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 12 von 19
852 Mal angesehen

High,

 

nein, never ever unter VWL anlegen, bitte😎

 

sondern unter BAV mit umbenannten Lohnarten

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 19
826 Mal angesehen

@MikeWHerbs  darf ich fragen warum? Nur für mein Verständnis, vielleicht habe ich das was falsch gemacht?

 

0 Kudos
MikeWHerbs
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 14 von 19
821 Mal angesehen

High,

 

erstens, weil es da nicht hingehört, denn es ist keine VWL,

 

zweitens wird auf der Überweisung der Schlüssel "VWL" übertragen

 

Gruss Mike

 

PS : und falsch gebucht wird es dann mglw. auch.

 

z.b. Fahrtkostenersatz gehört auch nicht auf Büroausstattung😎

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
0 Kudos
Toni_Maccaroni
Beginner
Offline Online
Nachricht 15 von 19
799 Mal angesehen

Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass der Versicherungskaufmann in der Regel nicht wirklich Ahnung hat....

Toni_Maccaroni_0-1699424445489.png

 

gefunden hier: https://www.bavprofis.de/news-lesen/bav-vs-vl.html

 

 

0 Kudos
Toni_Maccaroni
Beginner
Offline Online
Nachricht 16 von 19
796 Mal angesehen
0 Kudos
Alex3
Beginner
Offline Online
Nachricht 17 von 19
656 Mal angesehen

Ich habe genau den gleichen Fall. VWL-Umwandlung in BAV Direktversicherung. Es gibt keinen separaten Vertrag für VWL und AVWL auch nicht. Ich habe versucht, dem abweichenden Arbeitsgeberzuschuss zu eintragen. Für einen Mitarbeiter wurde das Programm (Lodas) angenommen, für den anderen nicht. Ob es stimmt, ist fraglich.🙄

0 Kudos
dirkschmakies
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 18 von 19
638 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich muss voraus schicken, dass ich viele Jahre beim StB auch Löhne bearbeitet habe und nun seit Anfang des Jahres auf der anderen Seite im Unternehmen sitze und die Löhne nur vorbereite, da diese von unserem StB gemacht werden.

 

Nun ist die Frage aufgekommen, ob die bisherige Abrechnungsweise richtig ist: AN hat bAV Vertrag. Fester AG-Zuschuss 50,00 €, AN-Anteil durch Gehaltsumwandlung 100,00 €. Da kein separater VL-Vertrag vorliegt dann noch VL-AG-Anteil 20,00 €. Gesamtbeitrag je Monat 170,00 €.

 

Gelöst wurde das bisher immer mit 70,00 € st-/sv-freier AG-Anteil bAV und 100,00 € Gehaltsumwandlung. Gegenteiliges konnte ich im Netz nicht dazu finden, aber irgendwie habe ich ein Bauch-Störgefühl dabei...

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 19 von 19
485 Mal angesehen

@MikeWHerbs  Jetzt muss ich nochmal nachfragen, wie wird das denn jetzt konkret in LuG angelegt? Auch unter Direktversicherung?

 

Ich habe jetzt neue einen Vertrag, wo einmal eine Entgeltumwandlung für eine bAV drin steht und eine Umwandlung für die VWL. Muss auch bei der VWL die 15 % AG Zuschuss geleistet werden?

0 Kudos
18
letzte Antwort am 07.03.2024 09:21:17 von _JuliaBorowski_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage