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Umstellung von Lohn auf Gehalt - Maler

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letzte Antwort am 10.11.2022 08:42:15 von cro
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CVolz
Erfahrener
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Hallo zusammen,

 

mein Mandaten, Malermeister, überlegt, seinen Mitarbeitern zukünftig Gehalt statt Lohn auf Stundenbasis zu zahlen. Ich bin, was Baulohnthemen angeht, ehrlich gesagt nur bedingt bewandert; habe nicht viele Baulöhne und davon auch nur einen Maler. 

 

Daher meine Fragen: spricht etwas gegen die Umstellung? Wie läuft das dann mit der Urlaubsvergütung (und Erstattung durch die Malerkassen?)? Gibt es Vor- oder Nachteile für die beiden Abrechnungswege?

 

Für eure Hilfe danke ich!!

cro
Experte
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Nachricht 2 von 2
354 Mal angesehen

@CVolz  schrieb:

Hallo zusammen,

 

mein Mandaten, Malermeister, überlegt, seinen Mitarbeitern zukünftig Gehalt statt Lohn auf Stundenbasis zu zahlen. Ich bin, was Baulohnthemen angeht, ehrlich gesagt nur bedingt bewandert; habe nicht viele Baulöhne und davon auch nur einen Maler. ...........................

 

Auch im Baunebengewerbe dürfen gewerbliche AN nur nach Tarifstundenlöhnen (TL) bezahlt werden. Festbezüge als Grundlohn sind im gewerblichen Bereich nicht erlaubt. Ausnahmen sind mir nicht bekannt.

 

Bei bauprofessor.de wird das recht gut beschrieben: Tarifstundenlohn (TL) - Baugewerbe - Lexikon - Baupr... (bauprofessor.de)

 

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letzte Antwort am 10.11.2022 08:42:15 von cro
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