Hallo zusammen,
mein Mandaten, Malermeister, überlegt, seinen Mitarbeitern zukünftig Gehalt statt Lohn auf Stundenbasis zu zahlen. Ich bin, was Baulohnthemen angeht, ehrlich gesagt nur bedingt bewandert; habe nicht viele Baulöhne und davon auch nur einen Maler.
Daher meine Fragen: spricht etwas gegen die Umstellung? Wie läuft das dann mit der Urlaubsvergütung (und Erstattung durch die Malerkassen?)? Gibt es Vor- oder Nachteile für die beiden Abrechnungswege?
Für eure Hilfe danke ich!!
@CVolz schrieb:Hallo zusammen,
mein Mandaten, Malermeister, überlegt, seinen Mitarbeitern zukünftig Gehalt statt Lohn auf Stundenbasis zu zahlen. Ich bin, was Baulohnthemen angeht, ehrlich gesagt nur bedingt bewandert; habe nicht viele Baulöhne und davon auch nur einen Maler. ...........................
Auch im Baunebengewerbe dürfen gewerbliche AN nur nach Tarifstundenlöhnen (TL) bezahlt werden. Festbezüge als Grundlohn sind im gewerblichen Bereich nicht erlaubt. Ausnahmen sind mir nicht bekannt.
Bei bauprofessor.de wird das recht gut beschrieben: Tarifstundenlohn (TL) - Baugewerbe - Lexikon - Baupr... (bauprofessor.de)