Habe einen Mandant, der Ende April zwei gering. Beschäftigte mit Stundenlohn eingestellt hat, da inzwischen 50 % Stundenlohnbasis haben - würde ich gerne auf das Schätzverfahren umstellen. Wichtig wäre mir aber, dass im Monat nur ein Beitragsnachweis übermittelt wird. Ist dies automatisch so, wenn ich auf das Schätzverfahren umstelle oder muss ich bestimmte Einstellungen im Programm vornehmen?
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Es entsteht ein "Beitragsnachweis Erläuterung" mit Differenzbeträgen aufgrund dessen EIN Beitragsnachweis für den Folgemonat generiert wird.
Meiner Kenntnis nach ist also nur das Häkchen für die Schätzung zu setzen und vielleicht noch in den Sonstigen Konten zu prüfen, ob das Konto für die Schätzung hinterlegt ist. Und, bei Mandanten mit dutzenden Krankenkassen, vielleicht noch für die FiBu die Krankenkassen extra kontieren.