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Umstellung auf Malerkasse rückwirkend

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letzte Antwort am 16.01.2023 08:37:00 von Sabrina_Simmerlein
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oskar
Einsteiger
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Hallo zusammen, ich brauche mal Eure Hilfe. Wir arbeiten mit Lodas und ich habe einen Mandanten der soll nun rückwirkend in die Malerkassse ab 01.2019 einzahlen. Bisher war dieser Mandant nicht zugeordnert weder im Bauhauptgewerbe noch im Baunebengewerbe. Ich bearbeite jetzt den August. Hat da vielleicht jemand eine Lösung für mich?

Ich wollte nun ab 01.2019 auf die Malerkasse umstellen und alle Mitarbeiter umschlüsseln. In den bereits abgerechneten Monaten haben alle Mitarbeiter (gewerbliche Arbeitnehmer ) einen Festlohn bekommen, also keine Abrechnung der Urlaubstage und auch kein Kalendarium. Kann ich die Lohnart beibehalten und umschlüsseln oder muss ich ein Kalendarium führen? Werden die Beiträge zur Malerkasse rückwirkend gemeldet? Muss ich eventuell die Monate 01.-07.2019 mit 1/96 anstossen und auch die Mitarbeiter mit 1/96. Kann ich dann die Urlaubstage vom Zeitraum 01.-8.2019 alle in 08.2019 abrechnen?

Kann mir da vielleicht jemand helfen? Das kam bisher noch nie vor.

Im Voraus schonmal schönen Dank für Eure Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die Malerkasse kann rückwirkend angelegt werden, hierfür sind die Stammdaten ab 01/2019 zu erfassen.

Eine Anleitung finden Sie im Dokument 5303117 - Mandant und Arbeitnehmer neu anlegen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für LODAS)  ab dem Punkt 3.4.

Der Tarif sieht für gewerbliche Arbeitnehmer keinen Festlohn vor. Wir empfehlen deshalb den Festlohn rückwirkend zu löschen und Stundenlohn ab 01/2019 zu erfassen. Dies können Sie sowohl in der Standardtabelle als auch im Kalendarium erfassen.

Der Urlaub muss über die Nachberechnung für jeden einzelnen Monat, wie im Dokument 5303131 - Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für LODAS)  beschrieben, erfasst werden. Nur so kann eine korrekte Berechnung für den Urlaub erfolgen.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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oskar
Einsteiger
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Hallo Frau Schauer,

ich habe noch einer Frage. Muss ich die monatlichen Stunden im entsprechenden Monat hinterlegen oder über die Nachberechung?

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Stunden für bereits abgerechnete Monate erfassen Sie bitte über die Nachberechnung.

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fulmen
Beginner
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Guten Tag,

 

wie lange kann ich rückwirkend die Malerkasse anlegen?

 

Die Malerkasse soll für einen Mandanten rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 gemeldet werden. 
Aktuell ist der Monat Dezember 2022 abgerechnet.

 

Gruß
F.Ulmen

 

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
287 Mal angesehen

Hallo F. Ulmen,

 

in LODAS können Nachberechnungen nur für das aktuelle Jahr und das Vorjahr erstellt werden.
Für das Meldejahr 2021 können Sie Nachberechnungen nur noch mit einer Wiederabrechnung 12/2022 erstellen.
Mit der Erstabrechnung 01/2023 ist eine Nachberechnung nur noch auf 01/2022 möglich.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 16.01.2023 08:37:00 von Sabrina_Simmerlein
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