Moin zusammen,
eine angestellte Zahnärztin erhält eine Umsatzbeteiligung. Sagen wir die Umsatzbeteiligung ist für den Monat März. Wann wird diese abgerechnet? Im April für März als Korrektur oder im April auch für den April? Ist ja zum Beispiel wichtig für KUG-Durchschnittsberechnung und co.
Hallo,
beide Alternativen sind denkbar ABER
entscheidend ist die Vereinbarung im Arbeitsvertrag.
Gruß
Um Nachberechnungen zu vermeiden würde ich immer (versuchen zu) vereinbaren, dass die Umsatzbeteiligung immer im Folgemonat abgerechnet wird.