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Umsatzbeteiligung abzurechnender Monat

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letzte Antwort am 23.04.2020 12:09:50 von mhaas
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ckundel
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Moin zusammen,

 

eine angestellte Zahnärztin erhält eine Umsatzbeteiligung. Sagen wir die Umsatzbeteiligung ist für den Monat März. Wann wird diese abgerechnet? Im April für März als Korrektur oder im April auch für den April? Ist ja zum Beispiel wichtig für KUG-Durchschnittsberechnung und co.

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
393 Mal angesehen

Hallo,

 

beide Alternativen sind denkbar ABER

entscheidend ist die Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

 

Gruß

 

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mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
377 Mal angesehen

Um Nachberechnungen zu vermeiden würde ich immer (versuchen zu) vereinbaren, dass die Umsatzbeteiligung immer im Folgemonat abgerechnet wird.

Lang may yer lum reek
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letzte Antwort am 23.04.2020 12:09:50 von mhaas
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