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Umlageverfahren rückwirkend ändern?

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letzte Antwort am 05.11.2019 15:45:09 von ash
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ash
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Nach Rücksprache mit einer Krankenkasse stellten wir fest, dass seit 01/2019 ein falscher Umlagesatz verwendet wurde und seitens der AOK alle gestellten Erstattungsanträge liegen geblieben sind. Der Abrechnungsstand ist jetzt 10/2019 und eine Änderung des Umlagesatzes in 01/2019 brachte den Fehler / Hinweis, dass nur zwei Monate rückwirkend korrigiert werden können und man bite die betroffenen PNR je Monat in die Wiederholung nehmen sollte. Hier ergeben sich für mich mindestens zwei Probleme:

1. Es gibt keine zuverlässige Kontrolle - in den MPD steht nun der richtige Umlagesatz - hier ging nämlich die Änderung problemlos ab 01 zu erfassen, während wirklich nur zwei Monate korrigiert wurden, d,h, wenn ich MPD und Auswertungen vergleiche ergeben sich Differenzen.

Ein Dritter der diesen Sachverhalt nicht kennt, dürfte interessiert staunen.

2. ich fasse jeden Mitarbeiter (auch ausgeschiedene AN)  in jedem Monat manuell an?? Im Ernst? Wie lösen dass Firmen mit 100 und mehr Mitarbeitern?

Klappen rückwirkende Stammdatenänderungen neuerdings generell nicht mehr? BG, KK, FA spielen doch auch ein?

Fazit: Alle dürfen nur der Nutzer nicht? Seit wann ist dies so?? m.E ging dies schon einmal.

Zum Thema Umlage hätte ich noch eine andere Frage:

Warum kann nicht die Teilnahme am Umlageverfahren generell in den Mandantendaten hinterlegt werden und in den Personaldaten werden Ausnahmen erfasst.

Gibt es mehr Nutzer mit diesen Problemen. 

sba1985
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitern dürften das Problem nicht haben, weil für die die U1 nicht gilt.

Ja, man muss (lediglich für die Umlage) in der Erfassungstabelle unter Nachberechnung Standard ab dem ersten Gültigkeitsmonat eine Nachberechnung anstoßen. Die Folgemonate werden automatisch korrigiert. Das wird im aktuellen Beitragsnachweis auch automatisch berücksichtigt.

Unbenannt.JPG

Warum das so ist, wüsste ich auch gern. Bei mir hat es aber soweit funktioniert.

Zur letzten Frage: Weil es ganz einfach Ausnahmen gibt, für die keine Entgeltfortzahlung wegen Krankheit geleistet werden muss, z. B. bestimmte Geschäftsführer.

VG

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andreas_briefs
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

der Sachverhalt ist in dem Info-DB-Dokument Nachberechnung laufendes Jahr (NB) - Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) unter Punkt 4.3 Krankenkassen beschrieben.

Eine "zuverlässige Kontrolle" wäre z.B. gewesen, den Eingang der Erstattungsbeträge zu überwachen. Dass LODAS in dieser Situation von sich aus nur die letzten 2 Vormonate automatisch nachberechnet und deshalb für jeden umlagepflichtigen Arbeitnehmer im ersten Nachberechnungsmonat jetzt der Wert 1 mit Bearbeitungsschlüssel 96 einzugeben ist, lässt sich jetzt nicht ändern und ist doch ehrlich gesagt kein Drama.

Beste Grüße

Andreas Briefs

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ash
Einsteiger
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Das mit den 100 AN stimmt natürlich. Und dass das Ganze klappt - da bin ich mir auch sicher. Ich empfinde es nur als extrem unhandlich. Früher konnte man m.E den Wert ändern und das Programm hat gearbeitet. Schade.

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letzte Antwort am 05.11.2019 15:45:09 von ash
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